Anträge 2023
06.09.2023 Mehr Sitzbänke im Tornescher Stadtgebiet
Sehr geehrte Frau Wagner,
bereits im November 2018 haben wir gleichlautenden Antrag gestellt (VO 18/263), der auch einstimmig beschlossen wurde. Da bislang keine zusätzliche Bank in Tornesch aufgestellt wurde, stellen wir den Antrag hiermit erneut und erweitern diesen in seiner Form der Umsetzung.
In vielen Gesprächen mit Senioren und örtlichen Vereinen aus der Seniorenarbeit wurde uns der Wunsch nach mehr Sitzbänken im Tornescher Stadtgebiet vorgetragen. Zum einen sollen die Sitzbänke zum Verweilen an öffentlichen Orten einladen. Zum anderen sollen die Sitzbänke den Senioren auf dem Weg zum Einkaufen, zu Freunden oder zu Arztbesuchen die Möglichkeit geben, sich kurz zu erholen und ggfs. ihre Tasche abzustellen.
Damit die Bänke tatsächlich genutzt werden, sollten die Bänke nach Wunsch der Senioren nicht zu niedrig sein, sondern möglichst die Höhe eines Stuhls haben. Außerdem wurde der Wunsch nach Gitterbänken aus Metall geäußert, da diese nicht allzu kalt sind, schneller trocknen und im Vergleich zu Holzbänken nicht so anfällig für Vandalismus seien.
Es wurden folgende mögliche Standorte für Sitzbänke genannt:
- Esinger Straße zwischen Esingen und Bahnhofsplatz
- Wilhelmstraße / Heimstättenstraße
- Jürgen-Siemsen-Straße
- Zwischen Bahnhof und Wachsbleicherweg
- Allgemein mehr Sitzbänke in den Nebenstraßen
- Mehr Bänke auch in den Außen- / Naherholungsbereichen, in Richtung Köster Kuhle sowie im Liether Damm
- Vor Supermärkten u. a. zum Abstellen von Einkäufen
Finanzierungsvorschlag
Aus laufenden Haushaltsmitteln.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung beschließt,
- in den Jahren 2024, 2025, 2026, 2027, 2028 jährlich mindestens zwei neue Sitzbänke im Tornescher Stadtgebiet aufstellen zu lassen,
- dem Finanzausschuss zu empfehlen, für die Jahre 2024 bis 2028 jährlich 5.000, - Euro für die Aufstellung neuer Sitzbänke bereitzustellen,
- die Verwaltung zu beauftragen bis zur ersten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung im Jahr 2024 die ersten zwei Standorte für neue Sitzbänke vorzuschlagen.
06.09.2023 Neubau eines Kindergartens in Tornesch
Sehr geehrte Frau Wagner,
gemäß der vorliegenden Kindergartenstättenbedarfsplanung aus April 2022 fehlen uns auch nach der Fertigstellung der Erweiterungen an der Ev.-Luth. Kindertagesstätte sowie der Wabe für eine 100%-Betreuungsquote im Krippenbereich 65 Plätze und im Elementarbereich 44 Plätze.
Auch wenn es vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben ist, eine 100%-Betreuungsquote zu erreichen, so zeigt der Alltag in sehr vielen Familien in Tornesch, dass der dringende Wunsch besteht, die im Haushalt lebenden Kinder in eine Tagesbetreuung zu geben.
Bislang wird aufgrund der engen Betreuungskapazitäten ein Mangel verwaltet, eine Auswahl der Tagesstätten und damit verbundenen Betreuungskonzepten ist für Eltern so gut wie gar nicht möglich.
Wir sprechen uns daher dafür aus, in Tornesch eine weitere Kindertagesstätte zu bauen und in einem ohnehin vorgeschriebenen Interessenbekundungsverfahren einen Träger zu finden.
Der angedachte Anbau an die jüngste KiTa Seepferdchen sollte damit einhergehend auf die ursprünglich geplanten zwei zusätzlichen Gruppen angelegt werden.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss beschließt den Bau einer neuen Kindertagesstätte in Tornesch mit bis zu 100 Plätzen. Die Eröffnung soll spätestens im Jahr 2027 erfolgen, alle Maßnahmen dazu sind entsprechend dahingehend abzustimmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Grundstücke für die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte mit bis zu 100 Plätzen zu suchen und dem Hauptausschuss in seiner ersten Sitzung im Jahr 2024 vorzustellen. Idealerweise findet sich ein Grundstück westlich der Bahnlinie. Die Grundstücke sollen sich im Besitz der Stadt befinden, aber auch ein möglicher Ankauf ist nicht auszuschließen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, inwieweit Fördermöglichkeiten (Stichwort Inklusion) für eine neue Kindertagesstätte bestehen, wenn diese auch über den gesetzlich bestimmten Rahmen errichtet werden soll. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss JSSKB in seiner ersten Sitzung 2024 vorzustellen.
Für das Haushaltsjahr 2024 sind Planungskosten in Höhe von 500.000,- Euro einzustellen.
Die Planungen für einen Anbau an die KiTa Seepferdchen sind auf zwei zusätzliche Gruppen auszulegen.
04.09.2023 Unterhaltung von Wirtschaftswegen - Teilstück Pastorendamm bis Kummerfelder Weg
Sehr geehrter Herr Pröger,
durch die Straßen- und Kanalbaumaßnahmen im Moorreger Weg seit fast drei Jahren wurde der Kummerfelder Weg von vielen Anwohner als Ausweichstrecke genutzt. Die Zufahrt aus den umliegenden Straßen auf den Kummerfelder Weg ist über den Pastorendamm erfolgt. Das Teilstück (Wirtschaftsweg) zwischen der gepflasterten Fläche Pastorendamm und dem Kummerfelder Weg ist durch die verstärkte Frequenz (beiderseitige Durchfahrt trotz Verbots) sehr in Mitleidenschaft gezogen worden.
Da diese Zuwegung in das Landschaftsschutzgebiet auch eine sehr beliebte Strecke für Fußgänger und Radfahrer ist, sollte zur Unfallverhütung die Deckschicht analog zur Unterhaltung des Kummerfelder Wegs nicht nur ausgebessert, sondern in Gänze wiederhergestellt werden (Fräsen + Tragdeckschicht).
Beschlussvorschlag
Das Teilstück zwischen der gepflasterten Fläche Pastorendamm und Kummerfelder Weg ist in den Maßnahmenkatalog „Unterhaltung Wirtschaftswege aufzunehmen und im Jahr 2024 wieder herzustellen (Fräsen + Tragdeckschicht). In den Haushalt 2024 sind dafür 40.000, - Euro bereitzustellen.
20.02.2023 Brücke über die Pinnau | Fragestellungen an übergeordnete Behörden
Sehr geehrte Frau Sydo-Graen,
Tornesch und Appen grenzen direkt aneinander. Trotzdem führt der Weg zueinander entweder über Uetersen und Moorrege oder über Prisdorf und Pinneberg. Hintergrund ist, dass Tornesch und Appen durch die Pinnau voneinander getrennt werden.
Um die Wege zwischen den beiden Kommunen kurz zu halten und den Umstieg auf das Fahrrad zu erleichtern, schlagen wir daher vor, die beiden Orte mit einer Brücke für Fußgänger und Radfahrer miteinander zu verbinden.
Eine Pinnauquerung bietet aus unserer Sicht die große Chance beide Orte stärker miteinander zu vernetzen. Der Almthof würde sein Einzugsgebiet erweitern und für die Bewohner von Tornesch und von Appen könnte ein Abschnitt der Pinnau für die Naherholung erschlossen werden.
Gerade mit Blick auf die Radwegeförderung kann mit der Pinnauquerung eine alternative, attraktive Fahrradroute geschaffen werden. Einerseits könnten Tagesausflügler oder Besucher des Naturbads in Oberglinde die neue Radstrecke für sich entdecken. Andererseits werden Pendler, die im jeweils anderen Ort arbeiten, zumindest bei gutem Wetter, vom Auto auf das Fahrrad umsteigen.
Beschlussvorschlag
- Der Umweltausschuss begrüßt die grundsätzliche Idee zur Errichtung einer Pinnauquerung zwischen Tornesch und Appen für Fußgänger und Radfahrer.
- Die Verwaltung wird zum nächsten Umweltausschuss gebeten,
a. zusammen mit der Gemeinde Appen eine Karte auszuarbeiten, aus der ersichtlich wird, welche Grundstücke entlang der Pinnau bereits im Besitz der Stadt Tornesch bzw. der Gemeinde Appen sind,
b. die Gespräche mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zur Schaffung einer Pinnauquerung aufzunehmen und die Anforderungen an eine solche Querung abzustimmen.
Vor dem Hintergrund, dass es bereits eine feste Querung der Pinnau durch eine Werks- und Leitungsbrücke über die Pinnau mit einer nur geringen lichten Höhe auf dem Gelände der Feldmühle Uetersen gibt, soll insbesondere auch erläutert werden, inwieweit die Pinnau als Bundeswasserstraße überhaupt noch genutzt wird und unter welchen Auflagen eine Genehmigung für eine Brücke erteilt werden könnte.
30.01.2023 Optimierung der Straßenbeleuchtung | Weiterer Ausbau mit LORAWAN
Sehr geehrter Herr Stümer,
der Bau- und Planungsausschuss hat am 14. November 2022 beschlossen, durch den Einsatz von funkgesteuerten Zeitschaltuhren die Straßenbeleuchtung in Tornesch intelligent zu steuern. Um den sukzessiven Ausbau der intelligenten Straßenbeleuchtung zu ordnen und zu planen, schlagen wir das nachfolgende Vorgehen vor.
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird gebeten, bis zum kommenden Bau- und Planungsausschuss ein Konzept vorzustellen, wie die Umsetzung mit intelligenten Zeitschaltuhren erfolgen soll. Dabei sind insbesondere die folgenden Fragestellungen zu beantworten:
a. Lizenz-Management
b. Sender-Standorte
c. Zugang ins System
d. Versicherungsleistungen
e. Konzept zur Weiterentwicklung
2. In den bereits beschlossenen Abschnitten, die zwischen 01:00 Uhr und 03:45 Uhr nachts abgeschaltet werden, sind funkgesteuerte Zeitschaltuhren so einzubauen und zu optimieren, dass die Straßenzüge nicht komplett im dunklen Liegen.
3. Die Beleuchtung des Parkplatzes an der KGST-Sporthalle ist mit funkgesteuerten Zeitschaltuhren und Bewegungsmeldern auszustatten.
a. Die Beleuchtung auf dem Parkplatz soll in der Zeit von 22:30 Uhr bis 05:00 Uhr ausgeschaltet sein.
b. In der unter a. genannten Zeit sollen die Beleuchtungen durch Bewegungsmeldungen für 10 Minuten leuchten.
4. Die Beleuchtung im Tunnel Norderstraße ist prädestiniert mit Bewegungsmeldern ausgestattet zu werden. Der Tunnel soll zukünftig nur bei Fußgängernutzung und bei Fahrrad-Durchfahrten für ein 5-Minuten-Zeitfenster erleuchtet bleiben. Die Funktion ist regelmäßig zu überprüfen und zu optimieren.
5. Im Mehrgenerationenpark und für das Seeumfeld sind sämtliche Beleuchtungseinheiten mit funkgesteuerten Zeitschaltuhren und Bewegungsmeldern auszustatten.
a. Die Beleuchtung soll in der Zeit von 22:30 Uhr bis 05:00 Uhr ausgeschaltet sein.
b. In der unter a. genannten Zeit sollen die Beleuchtungen durch Bewegungsmeldungen für 10 Minuten leuchten.
06.09.2023 Übergangslösung für zusätzlichen Bedarf an Schulplätzen an der Johannes-Schwennesen-Schule
Sehr geehrte Frau Wagner,
der beschlossene Neubau einer Grundschule wird auch damit begründet, dass in Tornesch die Schülerzahlen bis Mitte der 20Jahre ansteigen werden. Vergleich dazu: Mitteilungsvorlage (VO/23/925) der Verwaltung vom 27. Februar 2023 im Ausschuss JSSKB.
Es ist unseres Erachtens nicht anzunehmen, dass der geplante Grundschulneubau bis Mitte der 20er-Jahre fertiggestellt werden und die Beschulung starten wird.
Wir halten es daher für geboten, frühzeitig Möglichkeiten zu prüfen, wie und wo die steigenden Schülerzahlen ab dem Schuljahr 2025/26 ff. unterrichtet und betreut werden sollen. Zumal ein aktueller Mehrheitsbeschluss beschieden hat, die steigenden Schülerzahlen allesamt an der Fritz-Reuter-Schule aufzunehmen. Hier befürchten wir, dass die steigenden Schülerzahlen zu Lasten der Qualität im gesamten Rahmen der Fritz-Reuter-Schule führen könnten.
Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt, Modelle für die Übergangslösung der steigenden Schülerzahlen ab dem Schuljahr 2025/26 zu erarbeiten. Hierbei sollen insbesondere Antworten zu folgenden Fragen gefunden werden:
- Mögliche Standorte
- Ausgestaltung der Übergangslösungen
- Zeitfenster der Übergangslösungen
- Kosten der Übergangslösungen
Die Ergebnisse dieses Auftrags sollen dem Ausschuss JSSKB zur Entscheidungsfindung in seiner Sitzung im März/April 2024 vorgestellt werden.
- 2. Die Verwaltung wird gebeten, zu untersuchen, wie die Schüler und Schülerinnen auf beide bestehenden Grundschulstandorte in einem ausgeglichenen Verhältnis untergebracht werden können.
Anträge 2022
05.12.2022 Optimierung der Straßenbeleuchtung | Weiterer Ausbau mit LORAWAN - Bereitstellung von Haushaltsmitteln für 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bau- und Planungsausschuss hat am 14. November 2022 beschlossen, durch den Einsatz von funkgesteuerten Zeitschaltuhren die Straßenbeleuchtung von montags bis freitags von 1:00 Uhr bis 3:45 Uhr auszuschalten, um Energie und Energiekosten einzusparen. Weiterhin wurde der Beschluss gefasst, den Ausbau einer intelligenten Straßenbeleuchtung voranzutreiben. Dafür müssen Haushaltsmittel eingestellt werden.
Beschlussvorschlag
- Für den weiteren Ausbau der Straßenbeleuchtung mit LORAWAN werden für das Haushaltsjahr 2023 150.000, - Euro in den Haushalt eingestellt.
- Mit den Mittel sind die bereits beschlossenen Abschnitte weiter zu optimieren, mit dem Ziel von kompletter Abschaltung auf eine intelligente Steuerung zu kommen.
- In die Beleuchtung des Mehrgenerationenpark und entlang des Schäferwegs sind direkt beim Aufbau der Beleuchtung funkgesteuerte Einheiten zu verbauen.
- Die Beleuchtung des Schulhofgeländes der KGST ist mit funkgesteuerten Einheiten auszustatten und zu optimieren.
21.11.2022 Stipendium für Klassenfahrten in unsere Partnerstädte
Sehr geehrter Herr Lichte,
der Austausch zwischen uns Europäern ist wichtig, um Einblicke in die unterschiedlichen Sitten und Bräuche der anderen Länder zu erhalten und damit ein Verständnis für das Miteinander zu entwickeln. Gerade die aktuelle Zeit zeigt, wie wichtig ein kultureller Austausch zwischen den Menschen in Europa ist, um den Frieden in Europa auch noch lange zu erhalten.
Auch aus den Gründen des Miteinanders hat die Stadt Tornesch seit Jahren Partnerstädte an ihrer Seite. Der Austausch zwischen den Partnerstädten findet jedoch zumeist auf der Verwaltungsebene und hin und wieder mit der Feuerwehr oder einem Sportverein statt. Um die Städtepartnerschaften aber auch in andere Bereiche auszudehnen und bereits junge Menschen an den europäischen Gedanken und unsere Partnerstädte heranzuführen, würden wir uns freuen, wenn die Klassenfahrten unserer Schulen und Ausfahrten von Jugendgruppen und Sportvereinen regelmäßig in unsere Partnerstädte erfolgen. Daher möchten wir hierfür einen Anreiz schaffen, um das Ziel einer Klassenfahrt in eine unserer Partnerstädte zu legen.
Beschlussvorschlag
Die Lehrer und Lehrerinnen an den Schulen werden gebeten, Klassenfahrten auch in unsere Partnerstädte zu planen und durchzuführen. Um hier einen Anreiz gegenüber vermeintlich anderen attraktiveren Zielen zu schaffen, unterstützt die Stadt Tornesch die Klassenfahrt pro Klassenverband mit 500,- Euro. Dieser Zuschuss ist für Eintrittsgelder, Kosten für Ausfahrten oder ähnliches einzusetzen. Ein Nachweis über die Ausgaben muss nicht erbracht werden. Mittel in Höhe von 4.500, - Euro sind ab dem HH-Jahr 2023 jährlich für fünf Jahre einzustellen. Dann ist ein Fazit zu ziehen und über eine Fortführung des Zuschusses zu beraten. Der Zuschuss gilt gleichlautend für Ausfahrten von Sportvereinen und Jugendfahrten.
21.11.2022 Hinweis auf den Kindergarten im Wachsbleicher Weg
Sehr geehrter Herr Lichte,
der Wachsbleicher Weg ist als Tempo 6-Zone (Spielstraße) ausgewiesen und auch entsprechend gekennzeichnet. Die Länge der Straße führt bereits bei normaler Verkehrsnutzung dazu, dass sich nicht jeder Autofahrer und jede Autofahrerin an die zulässige Geschwindigkeit hält. Aktuell wird der Wachsbleicher Weg auch als Umleitung für den gesperrten Moorreger Weg genutzt. Dieses führt zum einen zu einer höheren Belastung dieser Anliegerstraße zum anderen, und das ist für diesen Antrag das Wesentliche, zu einer höheren Gefährdung für die Kinder, die den Kindergarten besuchen.
Der Standort des Kindergartens ist so gelegen, dass dieser von Autofahrern und Autofahrerinnen nicht unmittelbar wahrgenommen wird. Hier kommt es also zu einer Gefährdung für die Kinder und auch deren Eltern. Unser Vorschlag ist daher der, dass zu beiden Seiten ein Hinweisschild aufgestellt wird, welches auf den Kindergarten hinweist.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, im Wachsbleicher Weg Hinweisschilder aufzustellen, die auf den Standort des Kindergartens hinweisen.
21.11.2022 Verbesserung der Situation des Spielplatzes am Pastorendamm
Sehr geehrter Herr Lichte,
der Spielplatz am Pastorendamm erfreut sich hoher Beliebtheit und wird vielfältig genutzt. In persönlichen Gesprächen mit Tagesmüttern und auch Eltern wurde an uns herangetragen, dass es zwei Punkte gibt, die es jedoch zu verbessern gilt.
Zum einen betrifft es die Sandkiste, die ohne einen Sonnenschutz auf dem Spielplatz steht. In den Sommermonaten ist es daher kaum möglich, dass die Kinder länger in der Sandkiste spielen können, da diese der Sonne und damit der UV-Strahlung und Hitze komplett ausgesetzt sind. Hier wäre ein Sonnensegel oder eine andere Möglichkeit der Verschattung (auch nur teilweise) wünschenswert.
Zum zweiten betrifft es den Zugang zum Spielplatz. Der kleine Zugang ist mit einer „automatisch“ zufallenden Pforte geschützt, der große Zugang jedoch ist nur durch einige Bretter gesichert. Hier ist es so, dass die Kinder auch gerne auf Entdeckungsreise gehen und den Spielplatz verlassen können und damit in die Gefahr laufen, die zum Teil hochfrequentierte Straße zu betreten. Selbstverständlich liegt es auch in der Aufmerksamkeit der Eltern, dass dieses nicht geschieht und die Kinder sicher spielen. Doch wir alle wissen, wie es in mancher Situation sein kann, insbesondere wenn es mehr als ein Kind zu beaufsichtigen gilt.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, Möglichkeiten zu finden, wie die Sandkiste zumindest in Teilen verschattet werden kann. Der oder die Vorschläge sollen dem Ausschuss zur Entscheidung in seiner Novembersitzung vorgestellt werden. Ein Betrag in Höhe von 5.000, - Euro ist dafür im Haushalt 2023 bereits einzuplanen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, den durch Bretter geschützten Zugang durch ein Tor besser abzusichern. Das Tor soll in der Beschaffenheit sein, dass der Zugang weiterhin mit Bollerwagen, Kinderwagen, Kinderkarre oder den Kinderfahrrädern möglich ist. Ein Betrag in Höhe von 2.000, - Euro ist dafür im Haushalt 2023 bereitzustellen.
Die jeweilige Gegenfinanzierung erfolgt durch die gesenkte Kreisumlage und den dadurch bedingen Minderausgaben.
07.11.2022 Änderungsantrag zu TOP 8 | Reinigungsdienst an der Johannes-Schwennesen-Schule
Sehr geehrter Herr Radon,
die Reinigung an der Johannes-Schwennesen-Schule durch das beauftragte Reinigungsunternehmen entspricht nicht dem Anspruch, der vertraglich vereinbart wurde. Auch nach einer vereinbarten Zeit der Einarbeitung werden immer wieder Mängel festgestellt. Dokumentationen der Mängel, persönliche Ansprachen des eingesetzten Personals und der Objektleiter sowie kleinere Rechnungskürzungen führten zu keiner Verbesserung der Reinigungsleistung.
Zwar hätten wir uns von der Verwaltung gewünscht, dass die private Reinigung mit mehr Nachdruck umgesetzt worden wäre. So steht die Anzahl der gemeldeten Mängel (von Januar bis Oktober 2022 wurden durchschnittlich nicht einmal an drei Tagen pro Monat Mängel an der JSS über den vertraglich vereinbarten Weg an das Reinigungsunternehmen gemeldet) sowie der Umfang der Rechnungskürzungen (2,29% der Netto-Gesamt-Rechnungssumme von Januar bis September 2022) nicht im Einklang mit den von Eltern, Kindern und Schulleitung beschriebenen Reinigungszuständen.
Trotzdem erachten wir es aufgrund der anhaltend schlechten Reinigungszustände für erforderlich, das Revier der Grundschule aus der vertraglichen Vereinbarung herauszunehmen und wieder mit stadteigenem Personal zu reinigen.
Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird gebeten, das Revier der Johannes-Schwennesen-Grundschule aus der vertraglichen Vereinbarung herauszulösen und schnellstmöglich wieder in die Eigenreinigung zurückzuführen.
- Für die Reinigung der Johannes-Schwennesen-Grundschule sind zwei (Teilzeit-) Stellen im Stellenplan bereitzustellen. Die Stellen werden ohne zeitliche Befristung bereitgestellt.
- Die übrigen Reviere verbleiben bis Vertragsende beim Vertragspartner. Die Verwaltung wird gebeten weiterhin auf die vereinbarten Reinigungsleistungen und Einhaltungen der Qualitätsstandards zu drängen. Die Dokumentation über zukünftig aufkommende Mängel ist ausschließlich über das RCRC-Qualitätsmess-System zu führen, um im Falle weiterer Auseinandersetzungen mit dem Vertragspartner eine saubere Dokumentation vorliegen zu haben.
24.10.2022 Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag TOP 9 | Bau- und Planungsausschuss am 24. Oktober 2022
Sehr geehrter Herr Stümer,
der Beschlussvorschlag der Verwaltung zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt bildet aus unserer Sicht nicht die Möglichkeiten in Gänze ab, die eine gesteuerte Beleuchtung in den Straßen auf den Wegen in Tornesch haben könnte. Zudem sehen wir insbesondere das Gefühl der Sicherheit bei abgedunkelten Straßen nicht ausreichend berücksichtigt, daher bitten wir um Zustimmung zum nachfolgenden Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag | Änderungsantrag
- Der Bau- und Planungsausschuss steht einer zeitweisen Einschränkung der Straßenbeleuchtung grundsätzlich offen gegenüber, um bei einem möglichen Energieengpass einen reduzierten Energieverbrauch zu fördern und Energiekosten für die Stadt zu mildern.
- Die Verwaltung wird beauftragt ein ausbaufähiges Konzept zur individuellen und dynamischen Steuerung der Straßenbeleuchtung zu finden. Dieses Verfahren soll mehrstufig implementiert werden. (Konzepthinweis: Fa. Zenner (zenner.de) | LoRaWAN)
- Bei Vorlage des Konzepts soll der Bau- und Planungsausschuss noch im November über die tatsächliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung (Wochentage/ Uhrzeiten) entscheiden.
- Von der Abschaltung bleiben das Bahnhofsumfeld, die beiden großen Kreuzungen an der Untertunnelung im Ortkern und die Unterführung in der Norderstraße vorerst ausgenommen. Für die Unterführung in der Norderstraße ist die Einrichtung eines Bewegungsmelders auf beiden Seiten zu prüfen.
- Ob eine zentrale Steuerung ggf. mit den Stadtwerken Tornesch gemeinsam realisiert werden kann, ist durch die Verwaltung zu prüfen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Fördermöglichkeiten für intelligente Steuerungsmöglichkeiten zu prüfen.
12.09.2022 Information und Diskussion zu Energieeinsparungen in der Stadt Tornesch
Sehr geehrte Frau Sydow-Graen,
anlässlich der aktuellen Energiekrise halten wir es für unabdingbar, dass wir auch in Tornesch frühzeitig eine politische Debatte darüber führen, wie wir als Stadt Tornesch kurzfristig Energie einsparen können.
Mit Blick auf eine mögliche Gasmangellage im Winter gilt es bereits jetzt konkrete Maßnahmen zur Gaseinsparung umzusetzen und für weitere Maßnahmen in Form eines Stufenkonzeptes für den Ernstfall vorzubereiten.
Neben der Einsparung von Gas ist aber auch die Einsparung von Strom vorzubereiten, sollte dieser durch fehlendes Gas für die Stromerzeugung knapp werden.
Daher möchten wir als CDU diesen Tagesordnungspunkt dafür nutzen, um uns von der Verwaltung zu nachstehenden Fragestellungen informieren zu lassen und im Ausschuss über einen möglichen Stufenplan zur Energieeinsparung zu diskutieren.
So wollen wir mit den nachstehenden Fragestellungen zunächst einmal verstehen, wo Energieeinsparpotentiale liegen und welche Maßnahmen sich technisch sowie wirtschaftlich sinnvoll umsetzen ließen. Auf dieser Basis können wir anschließend parteiübergreifend darüber diskutieren, welche Einsparmaßnahmen für uns bevorzugt Frage kämen und auf welchen Einsparmaßnahmen wir nur im äußersten Notfall zurückgreifen wollen würden.
1. Absenkung der Heiztemperatur in städtischen Liegenschaften (Rathaus, Schulen, Feuerwehr, Pomm91)
a. Lässt sich die Heiztemperatur in den einzelnen Gebäuden grundsätzlich absenken?
b. Inwieweit wäre es in den einzelnen Gebäuden möglich, bestimmte Gebäudebereiche (z.B. Rathaus-Foyer, Sitzungssaal, Flure, Fahrzeughalle der Feuerwehr) geringer zu beheizen?
c. Inwieweit ließe sich im Rathaus sinnvoll eine Nacht- oder Wochenendabsenkung und in den Schulen eine Ferienabsenkung der Heiztemperatur sinnvoll realisieren?
d. Welche Heiztemperaturen werden in den jeweiligen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen im kommenden Winter angestrebt?
2. Stromeinsparung in der Straßenbeleuchtunga. Inwieweit lässt sich die Straßenbeleuchtung zeitlich steuern (z.B. keine Beleuchtung zwischen 1 Uhr und 4 Uhr nachts)?
b. Wäre es ohne großen Aufwand möglich, nur jede zweite Straßenlaterne anzuschalten?
c. Inwieweit ließe sich die Straßenbeleuchtung in einzelnen Straßen ausschalten (z.B. Hauptstraßen werden beleuchtet, Nebenstraßen nicht)?
3. Stromeinsparung in städtischen Liegenschaften
a. Inwieweit ließe sich in städtischen Liegenschaften Strom durch die Nacht- bzw. Notfallbeleuchtung einsparen?
4. Energieeinsparung durch Home-Office-Regelung
a. Inwieweit könnte ein großzügige Home-Office-Regelung im Ernstfall zu einer Energieeinsparung im Rathaus beitragen?
5. Ideen der Verwaltung zur Energieeinsparung
a. Welche Maßnahmen zur Energieeinsparung hat die Verwaltung bereits eingeleitet bzw. in Vorbereitung?
6. Die Stadt hat vor einigen Jahren begonnen, ein Energie-Kataster anzulegen, mit dem die Verbräuche der Liegenschaften aufgezeigt werden können?
a. Welche Erkenntnisse lassen sich zum Energiesparen daraus ableiten?
Darüber hinaus stellen sich uns folgende Fragen in Bezug auf eine mögliche Notfalllage im kommenden Winter.
7. Der Kreis Pinneberg ist Katastrophenschutzbehörde
a. Wie weit ist der Kreis in den Vorbereitungen auf eine Krise?
b. Gibt es bereits Abstimmungen zum Vorgehen, sollte es im Winter zu Notlagen kommen?
8. Die Stadt Tornesch besitzt zwei Notstrom-Aggregate
a. Sind die Notstromaggregate jederzeit vollumfänglich einsatzbereit?
b. Wie ist die Diesel-Versorgung sichergestellt, wenn der Strom ausfällt und
zeitgleich der Bezug über Tankstellen eingeschränkt sein sollte?
c. Wo und in welchem Fall plant die Verwaltung den Einsatz der Notstrom-Aggregate im Falle einer Notlage?
Beschlussvorschlag
Ein möglicher Beschluss ist in der Sitzung zu erarbeiten und könnte folgende Maßnahmen beinhalten:
1. Die Verwaltung wird gebeten, nachstehende Energieeinsparmaßnahmen umzusetzen:
a. ...
2. Die Verwaltung wird gebeten, nachstehende Energieeinsparmaßnahmen vorzubereiten:
a. ...
3. Die Verwaltung wird gebeten, nachstehende Energieeinsparmaßnahmen genauer zu prüfen:
a. ...
12.09.2022 Prüfauftrag zu energetischen Sanierungen bzw. Ertüchtigungen städtischer Liegenschaften
Sehr geehrte Frau Sydow-Graen,
als Stadt Tornesch müssen wir daran arbeiten, unseren Energieverbrauch nachhaltig zu senken. Zeitgleich sehen wir es als geboten an, dass die Stadt Tornesch noch stärker als bisher durch die Erzeugung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch mit positivem Beispiel in der Energiewende vorangeht.
Über diese Stellschrauben wollen wir als CDU, dass die Stadt Tornesch ihren Beitrag gegen den Klimawandel leistet, unabhängiger von fossilen Brennstoffen wird und als positiven Nebeneffekt auch noch finanziell durch geringere Energiekosten profitiert.
Mit dem nachstehenden Prüfauftrag wollen wir evaluieren, mit welchen Maßnahmen zur energetischen Sanierung bzw. Ertüchtigung städtischer Liegenschaften wir mittel- bis langfristig unseren Energieverbrauch wirtschaftlich senken können.
Daher bringen wir nachstehenden Beschlussvorschlag ein:
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Maßnahmen zur energetischen Sanierung bzw. Ertüchtigung städtischer Liegenschaften auf ihre Umsetzbarkeit hin zu bewerten und überschlägig die jeweilige Amortisationszeit zu ermitteln:
- Errichtung von PV-Anlagen auf den Dächern städtischer Liegenschaften (Feuerwehren, Schulen, Bauhof) zur Strom- oder Wärmeerzeugung.
- Sanierung der Rathausfassade.
- Erneuerung der Heizungstechnik in städtischen Gebäuden (Rathaus, Feuerwehren, Schulen).
- Umstellung der Beleuchtung in städtischen Liegenschaften auf LED (Rathaus, Schulen, Feuerwehren).
- Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED und unter Nutzung von Smart-Technology (z.B. Straßenbeleuchtung mit Bewegungsmelder)
12.09.2022 Verbesserung des Radverkehrs | Brücke über die Pinnau
Sehr geehrte Frau Sydow-Graen,
Tornesch und Appen grenzen direkt aneinander. Trotzdem führt der Weg zueinander entweder über Uetersen und Moorrege oder über Prisdorf und Pinneberg. Hintergrund ist, dass Tornesch und Appen durch die Pinnau voneinander getrennt werden.
Um die Wege zwischen den beiden Kommunen kurz zu halten und den Umstieg auf das Fahrrad zu erleichtern, schlagen wir daher vor, die beiden Orte mit einer kleinen Brücke für Fußgänger und Radfahrer miteinander zu verbinden.
Eine Pinnauquerung bietet aus unserer Sicht die große Chance beide Orte stärker miteinander zu vernetzen. Der Almthof würde sein Einzugsgebiet erweitern und für die Bewohner von Tornesch und von Appen würde ein Abschnitt der Pinnau für die Naherholung erschlossen.
Gerade mit Blick auf die Radwegeförderung kann mit der Pinnauquerung eine alternative, attraktive Fahrradroute geschaffen werden. Einerseits könnten Tagesausflügler oder Besucher des Naturbads in Oberglinde die neue Radstrecke für sich entdecken. Andererseits werden Pendler, die im jeweils anderen Ort arbeiten, zumindest bei gutem Wetter, vom Auto auf das Fahrrad umsteigen.
Beschlussvorschlag
- Der Umweltausschuss begrüßt die grundsätzliche Idee zur Errichtung einer Pinnauquerung zwischen Tornesch und Appen für Fußgänger und Radfahrer.
- Die Verwaltung wird zum nächsten Umweltausschuss gebeten,
- zusammen mit der Gemeinde Appen eine Karte auszuarbeiten, aus der ersichtlich wird, welche Grundstücke entlang der Pinnau bereits im Besitz der Stadt Tornesch bzw. der Gemeinde Appen sind,
- die Gespräche mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zur Schaffung einer Pinnauquerung aufzunehmen und die Anforderungen an eine solche Querung abzustimmen,
- mögliche Fördertöpfe für die Errichtung einer Pinnauquerung ausfindig zu machen (z.B. Radwegeförderung + Tourismusförderung).
05.09.2022 Dringlichkeitsantrag | Weihnachtsmarkt in Tornesch - Anmietung von Holzhütten für Aussteller
Sehr geehrter Herr Lichte,
der jährliche Weihnachtsmarkt in Tornesch ist eine beliebte und traditionelle Veranstaltung. Private Künstler und Hobby-Bastler bekommen die Möglichkeit ihre Weihnachtsprodukte in einer festen Unterkunft (Pomm91) anzubieten. Andere Aussteller aus Vereinen, Verbänden, Kindergärten oder Schulen haben meist auf Holzhütten im Besitz der Stadt zurückgegriffen, um ihre Teilnahme wetterfest und behaglich durchführen können.
Die Holzhütten wurden nun jedoch durch die Verwaltung an Interessierte verschenkt, so dass diese den Austellern nicht mehr zur Verfügung stehen. Für die weitere Teilnahme als Aussteller am Weihnachtsmarkt müssten die Vereine, Verbände, Kindergärten oder Schulen nun auf private Theken, Pavillons bzw. Zelte zurückgreifen oder sich solche extra für diesen einmaligen Gebrauch kaufen. Neben der zusätzlichen finanziellen Belastung der Aussteller geht damit auch ein Verlust des weihnachtlichen Ambientes einher. Schließlich ließen sich die Holzhütten durch die Aussteller – im Vergleich zu Zelten – immer besonders weihnachtlich dekorieren. Auf diesem Wege trugen die Weihnachtsmarkt-Hütten stets zu einem harmonisch- einheitlichen Bild des Weihnachtsmarktes bei.
Nachdem in zwei Jahren in Folge der Weihnachtsmarkt bedingt durch die Einschränkungen der Pandemie abgesagt wurde sehen wir die Gefahr, dass in diesem Jahr eine Vielzahl von Vereinen und Verbänden nicht am Weihnachtsmarkt teilnehmen wird (siehe Anfragen der CDU unter Bericht der Verwaltung), da sich diese kein Pavillon oder anderes leisten wollen oder gar können.
Und wenn ein Verein oder Verband drei Jahre in Folge nicht am Weihnachtsmarkt teilnehmen konnte, bleibt die Frage zurück, wie viel Begeisterung in den Folgejahren beibehalten wird und welche Zukunft der Weihnachtsmarkt von Tornesch dann noch haben wird.
Wir schlagen daher vor, die Aussteller nach dem Wunsch einer Weihnachtsmarkt-Hütte abzufragen und dann den benötigten Bedarf an Weihnachtsmarkt-Hütten durch Anmietung zu decken. In der Vergangenheit wurden durchschnittlich neun Hütten benötigt, daher ist auch für 2022 von bis zu zehn Hütten auszugehen. Nach unseren Recherchen (ein Beispiel) liegt die Anmietung für eine Hütte bei etwa 800,- Euro.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, die Aussteller kurzfristig abzufragen, ob der Bedarf nach einer Weihnachtsmarkt-Hütte besteht. Dieser Bedarf ist dann durch Anmietung von Weihnachtsmarkt-Hütten zu decken.
Die Kosten für die Anmietung der Weihnachtsmarkt-Hütten ist im Nachtragshaushalt der Stadt einzuplanen. Zur Finanzierung sollen die geringeren Ausgaben der Kreisumlage genutzt werden. Zudem entfallen durch die Anmietung der Weihnachtsmarkt-Hütten die in der Vergangenheit als äußerst umfänglich dargestellten internen Verrechnungskosten des Bauhofes für den Auf- und Abbau der Hütten.
13.06.2022 | Änderungsantrag zu TOP Ö7.2, hier Erstellen einer Machbarkeitsstudie zur Umsetzung von Schulbauten in Modulbauweise
Sehr geehrter Herr Lichte,
im Zusammenhang mit der Diskussion zur Schaffung von zusätzlichen Schulkapazitäten in Modulbauweise möchten wir den vorliegenden Antrag Ö7.2 wie folgt geändert und ergänzt vorschlagen:
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss möge beschließen,
die Verwaltung zu beauftragen eine Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen, in der Planung und Bau zusätzlicher Schulraumkapazitäten im Vergleich zwischen konventioneller Bauweise und Modulbauweise verglichen und bewertet werden. Dabei sollen u. a. folgende Aspekte auf der Basis von Erfahrungswerten und ggf. Referenzprojekten bearbeitet werden:
- Vergleich der üblichen Dauer und Verknüpfung terminliche Abläufe in der Planungsphase
- Vergleich der üblichen Dauer und Verknüpfung terminliche Abläufe in der Vorbereitungsphase der Bauphase nach einer Beauftragung eines Werkunternehmers.
- Vergleich der üblichen Dauer und Verknüpfung terminliche Abläufe in der reinen Bauphase eines Werkunternehmers auf der eigentlichen Baustelle.
- Darstellen und vergleichen der jeweiligen Beschaffungsmärkte in Bezug auf die zu erwartende Anzahl von anbietenden Marktteilnehmern und nachfragenden Marktteilnehmern.
- Darstellen von erwartbaren Kostenunterschieden.
- Darstellen von Risiken, die für beide Vorgehenswege zu erwarten sind und solche, die spezifisch nur für jede Vorgehensweise speziell zu sehen sind.
Mit freundlichen Grüßen
gez. André Wiemann
21.03.2022 | Antrag zu TOP 13, hier Neubau einer Grundschule als TOP 13.2 Gesamtterminplan
Sehr geehrter Herr Lichte,
nach dem Beschluss von SPD, FDP und Grünen, eine neue Grundschule zu planen, wurde das Büro Drees & Sommer beauftragt auf Basis der bisher für den Schulbau in der Stadt Tornesch geleistet Beratungen, ein Gutachten zu den Bau- und Planungskosten zu erstellen. In der Ausschusssitzung am 14.02.2022 wurde das Gutachten von Drees & Sommer zu den möglichen Kosten eines Schulneubaus vorgestellt.
Nicht enthalten waren bisher Aussagen zum zeitlichen Verlauf so eines Projektes.
Im Sinne von Transparenz und allgemeiner Information für die Öffentlichkeit wie die lokale Politik ist der erwartbare zeitliche Verlauf eines Schulneubaus der Stadt Tornesch von erheblichem Interesse.
Beschlussvorschlag
Für einen möglichen Neubau einer Grundschule ist der gutachterliche Auftrag von Drees & Sommer dahingehend zu erweitern, einen Terminplan für die Gesamtabwicklung von Planen und Bauen auf der Basis von Vergleichswerten anderer Schulprojekte zu erstellen.
Darin soll auf Basis des aktuellen, groben Wissens -und Planungsstandes eine Aussage über den mittleren erwartbaren zeitlichen Verlauf des Schulneubaus bis zu einer Inbetriebnahme auf der Basis von Vergleichsprojekten dargestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. André Wiemann
21.03.2022 | Antrag zu TOP 13, hier Neubau einer Grundschule als TOP 13.1 Gesamtkostenschätzung
Sehr geehrter Herr Lichte,
in der Ausschusssitzung am 14.02.2022 wurde das Gutachten von Drees & Sommer zu den möglichen Kosten eines Schulneubaus vorgestellt. Darin waren für die Schulgebäude und eine Sporthalle Zahlen benannt. Drees & Sommer hat in den genannten Kosten die Kostengruppen 300 – 700 nach DIN 276 berücksichtigt.
Nicht enthalten sind damit Kosten für den Erwerb eines Grundstücks (Kostengruppe 100 nach DIN 276) und dessen Erschließung (Kostengruppe 200 nach DIN 276), sowie Posten für eine Bewertung der Risiken und erwartbare Teuerungen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis von Vergleichs- und Erfahrungswerten Kosten für die Kostengruppen 100 (Kosten des Grundstücks) und 200 (Herrichten und Erschließen) nach DIN 276 in einer ersten Abschätzung zu benennen und dem Ausschuss eine Gesamtkostenschätzung der Kostengruppen 100-700 nach DIN 276 (Genauigkeit auf der Ebene der 100-er Gruppen) vorzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. André Wiemann
21.03.2022 | Änderungsantrag TOP Ö12 - Antrag auf Kapazitätsbegrenzung für die Johannes-Schwennesen-Schule für das Schuljahr 2022/2023
Sehr geehrter Herr Lichte,
seit geraumer Zeit beschäftigt sich dieser Ausschuss mit den Herausforderungen steigender Schülerzahlen in Tornesch und dem folglich notwendigen Ausbau der vorhandenen Kapazitäten mit dem Ziel, dass alle Tornescher Schülerinnen und Schüler an den beiden Grundschulen der Stadt Tornesch gut beschult & betreut werden können. Die Vorlage der Verwaltung mit dem Vorschlag der Begrenzung der Aufnahmekapazitäten an der Johannes- Schwennesen-Schule für das kommende Schuljahr 2022/2023 verdeutlicht die Situation, wie sie sich bis vor wenigen Wochen aufgrund der gemäß Prognose steigenden Schülerzahlen darstellte, erneut.
Hinzu kommt nun jedoch eine weitere Verschärfung der Sachlage: Die jüngsten Entwicklungen im Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine vermögen womöglich Fluchtbewegungen in einer Dimension auszulösen, wie sie Europa seit dem 2. Weltkrieg nicht mehr erlebt hat. Bereits dieser Tage erreichen hunderte ukrainische Flüchtende, unter ihnen zahlreiche Kinder, den Kreis Pinneberg und auch unsere Stadt Tornesch. Es ist ernstlich anzunehmen, dass demnach die verfügbaren Kapazitäten an den beiden Tornescher Grundschulen schon äußerst kurzfristig noch stärker beansprucht werden könnten, als es bereits aufgrund des Gutachtens zur Entwicklung der Schülerzahlen in den nächsten Jahren prognostiziert wurde.
Daraus kann nicht folgen, dass die Stadt Tornesch als Schulträger für das Schuljahr 2022/2023 eine Kapazitätsgrenze für die Johannes-Schwennesen-Schule beantragt. Vielmehr ist nun geboten, unverzüglich adäquate Kapazitäten zur Beschulung an den Schulstandorten zu schaffen.
Beschlussvorschlag
- Zum jetzigen Zeitpunkt kann aufgrund der neuen Sachlage kein Antrag auf Kapazitätsbegrenzung für die Johannes-Schwennesen-Schule für das Schuljahr 2022/2023 gestellt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten zur kurzfristigen Erweiterung der bestehenden Beschulungskapazitäten an den Grundschulstandorten Fritz-Reuter- Schule und Johannes-Schwennesen-Schule zu prüfen und spätestens in der nächsten Sitzung am 25.04.2022 dem Ausschuss zur weiteren Beschlussfassung vorzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Justus Schmitt
21.02.2022 Bedarfsampel für Fußgänger- und Radfahrer am Kreuzungsbereich Koppeldamm
Sehr geehrte Frau Sydow-Graen,
der Kreuzungsbereich Koppeldamm / Pracherdamm / Friedrichstraße ist gerade in den Zeiten des Berufsverkehrs ein hochfrequentierter Bereich. Pendler aus Heidgraben kommend bilden zum Teil lange Fahrzeugschlangen. Verkehr, der sich durch die geschlossene Bahnschranke aufstaut, fließt nach Öffnung der Schranke in größerer Anzahl ab, dazu kommt Schwerlastverkehr und Anliegerverkehr von und in den Pracherdamm.
Der Kreuzungsbereich ist leicht versetzt und die Verkehre aus Heidgraben kommend werden über eine langgezogene Kurve in den Kreuzungsbereich geführt, so dass der Verkehr zumeist spät wahrgenommen werden kann.
Zu all den zuvor aufgeführten Verkehrsteilnehmern kommen viele, insbesondere junge Menschen, die den Kreuzungsbereich auf dem Weg zur Schule (Schulen in Uetersen) queren. Gerade in der dunklen Jahreszeit und bei schlechter Witterung ist der Kreuzungsbereich schwer einsehbar. Die Fahrzeuge, die aus allen Richtungen kommend in die Kreuzung einfahren und in die unterschiedlichen Richtungen abbiegen möchten, tun sich meist schon mit den anderen Verkehrsteilnehmern schwer. Als Fußgänger oder Radfahrer hat man hier oftmals das Nachsehen oder quert die Straße mit einem hohen Risiko.
Unser Vorschlag ist daher, dass im Kreuzungsbereich südöstlich des Pracherdamm / Koppeldamm eine Bedarfsampel aufgestellt wird; analog zu der Bedarfsampel an der Querung Norderstraße / von-Helms-Straße. Dieses sehen wir auch vor dem Hintergrund, dass der Bahnübergang nur auf der Seite einen Fuß- und Radweg hat und auf der Seite des Pracherdamm ein Gehsteig liegt, der auch für den Zustieg in den ÖPNV genutzt wird.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem LBV die Aufstellung einer Bedarfsampel im Kreuzungsbereich Koppeldamm / Pracherdamm / Friedrichstraße zu veranlassen. Es ist bei der Aufstellung zu berücksichtigen, dass der Fuß- und Radverkehr aus dem Koppeldamm kommend bei Einfahrt in den Pracherdamm die Fahrspur wechseln muss.
21.02.2022 Unterstützungskultur für Bürger und Bürgerinnen, die Hilfe bei der Pflege von Bäumen benötigen
Sehr geehrte Frau Sydow-Graen,
die CDU spricht sich klar für ein grünes Tornesch aus und möchte das Anpflanzen und Erhalten von Bäumen fördern. Wir möchten möglichst viele Bäume in Tornescher Gärten und auf öffentlichem Grund. Bereits in der Diskussion um die Baumschutzsatzung haben alle Tornescher Parteien betont, dass das Pflanzen von Bäumen in Tornesch gefördert werden sollte. Wir von der CDU möchten nicht, dass all diese Bekenntnisse wieder vergessen werden.
Zuerst möchten wir jedoch einige Probleme Tornescher Baumbesitzer vorstellen:
Fall 1: Bürger sind aufgrund ihres Alters oder der Größe des Baumes oft nicht mehr in der Lage den Baum zu pflegen oder zu kontrollieren. Ein Beispiel aus Esingen: Vor etwas mehr als einem Jahr, am 23. September 2020 bricht bei völliger Windstille um 5:10 Uhr morgens ein mehrerer hundert Kilo schwerer Ast mit etwa 27cm Durchmesser aus einer Eiche. Dieser ist aus gut 10m Höhe knapp neben ein parkendes Auto, auf ein Kindertrampolin gefallen und beschädigte dieses stark.
Der Eigentümer telefonierte noch am selben Morgen mit einem Mitarbeiter des städtischen Bauhofs. Der Leiter des Bauhofes war dann auch sehr schnell vor Ort und begutachtet den Ast. Dieser stand „voll im Saft“, hatte keinerlei Fäulnisstellen und war gut bestückt mit Eicheln. Laut der Aussage des Bauhofleiters kommt ein solcher Astabwurf häufiger vor. Grund hierfür sind z. B. Trockenheit und /oder zu hohes Gewicht durch die Eicheln.
Der Eigentümer stellte die Nachfrage, ob der Bauhof der Stadt Tornesch sich diesen gut 15m hohen und als naturdenkmal eingestuften Baum mit auf die Merkliste für anstehende Totholzbeseitigung/Pflege der Ausbruchstelle nehmen könnte.
Der Leiter des Bauhofs verwies auf ein Gespräch, welches in Kürze mit der Bauamtsleitung und anderen Beteiligten wegen eines anderen Themas stattfinden sollte. Hier wollte er dieses Anliegen vortragen.
Nach gut zwei Wochen hat der Eigentümer bei der Stadt nachgehakt und die Auskunft erhalten, dass der Bauhof weder die personellen noch die technischen Möglichkeiten hat, diesen Baum genauer zu prüfen oder die Verletzung des Baumes in 10m Höhe zu behandeln.
Es gab aber den Tipp, beim Kreis vorstellig zu werden, hierzu gebe es eventuell Fördertöpfe.
Es sei nun kurz daran erinnert, dass vor gut drei Jahren die Ratsversammlung dem Kauf einer mehrere Tausend Euro teuren Kletterausrüstung zugestimmt hat. Laut Bürgermeisterin seinerzeit um „einen fähigen Mitarbeiter, der „diese Technik beherrscht“ zu motivieren und zu halten. Außerdem verfügt der Bauhof über eine Vielzahl von Kettensägen und mietet sich regelmäßig einen großen Hubsteiger, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Da den Eigentümer dieser Verlauf nicht sonderlich erfreut hat, telefonierte er im Anschluss mit Herrn Lutz. Dieser gab dem Eigentümer vor ca. 20 Jahren, als dieser Baum als Naturdenkmal eingestuft werden sollte, das mündliche Versprechen, dass der Bauhof „ da mal mit durchgeht“. Hierauf angesprochen, antwortete dieser, dass das leider nicht mehr geht, da es in der Stadt hierfür keinen „Titel“ mehr gibt.
Daraufhin wurde ein Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter Herrn Radatz der unteren Landschaftsschutzbehörde des Kreises Pinneberg vereinbart. Dieser bestätigte weitestgehend die Aussagen des Bauhofleiters, das der Astausbruch aufgrund der vielen Eicheln und der Trockenheit zustande kam. Eine Durchsicht des Baumes und der Totholzbeseitigung durch einen Baumchirurgen taxierte er auf ca. 2.000,- Euro.
Deutlich schlechtere Nachrichten hatte er beim Thema Fördertöpfe: Sein Etat von unter 10.000, - Euro war zu dem Zeitpunkt für 2020 schon verbraucht und für 2021 schon voll verplant.
Ausdrücklich bejaht hat er jedoch die Frage, ob nicht der Tornescher Bauhof diese Aufgabe übernehmen könnte und dürfte.
So sieht aktuell die Unterstützung von Baumbesitzern in der Realität aus: Vier Nachfragen bei der Stadtverwaltung und beim Kreis und vier Absagen erhalten.
Im Januar 2021 ist dann ist etwas passiert, was deutlich aufzeigt, was passieren kann, wenn den Bürgern und Bürgerinnen nicht bei der Pflege von Bäumen geholfen wird. Beim Nachbarn des zuvor genannten Eigentümers haben mehrere stattliche, weit über 100 Jahre alte Eichen gestanden, die gefällt wurden. Die Begründung dazu lautete, dass die Kinderzimmer und die Modelleisenbahn im Kronenbereich den Eichen liegen. Um nun zu vermeiden, dass ein Astabwurf sein Haus und damit die Kinder gefährdet und weil man, wie zuvor benannt, keine Unterstützung von Seiten der Stadt erhält, die Eichen nun fällen lassen muss.
Eine einmalige Gebühr ist eben deutlich günstiger als Baumpflege...
Fall 2: Ein Einwohner möchte eine Eiche fällen lassen, da diese über eine Nachbargarage ragt. Auch hier ist bereits häufiges Totholz auf das Dach gefallen. Da er kein Interesse daran hat, wegen dauernder Sturmschäden aus der Gebäudeversicherung gekündigt zu werden, hat er zu dieser drastischen Maßnahme gegriffen.
Diese beiden vorgenannten Fälle aus jüngerer Vergangenheit zeigen auf, wie es aktuell um den Erhalt und die Pflege der Bäume bestellt ist. Daher haben wir folgenden
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird gebeten, eine „Unterstützungskultur“ in der Stadtverwaltung bzw. beim Bauhof einzuführen. Bürger und Bürgerinnen, die Hilfe bei der Pflege von Bäumen benötigen, sollen unterstützt werden, insbesondere bei besonders „stattlichen“ Bäumen. Hierfür soll eine Merkliste im Rahmen des Baumkatasters geführt werden. Im Rahmen der Anmietung einer Arbeitsbühne oder ähnliches, sollen diese Bäume dann durchgesehen werden.
2. Der Finanzausschuss wird gebeten, über einen Teilerlass der Niederschlagsgebühr für Tornescher Bürger und Bürgerinnen zu beraten, die große Bäume in ihren Gärten stehen haben. Je m² Kronendurchmesser soll die Niederschlagsgebühr reduziert werden.
3. Eine mögliche „Belohnung“ für Hecken entlang eines Grundstücks statt eines Zauns oder Gebüsch statt Schottergarten wäre vorstellbar. Hierfür wird die Verwaltung gebeten, eine Änderung der Gebührensatzung zu entwerfen und dem Hauptausschuss vorzulegen.
14.02.2022 Änderungsantrag zu TOP 8 | Schulneubau vs. Sanierung und Erweiterung
Sehr geehrter Herr Lichte,
nunmehr liegen die ersten Zahlen durch die Investitionskostenermittlung des Büros Drees&Sommer für einen Neubau einer Grundschule auf dem Tisch. Diese ersten genannten Investitionskosten gleichen den Werten, wie sie von der CDU-Fraktion bereits im November für einen Schulneubau benannt wurden, und weichen damit erheblich von einer Kostenschätzung für die Sanierung und die Erweiterung der bestehenden Grundschule nach oben hin ab. Wir halten es nun für unabdingbar, zu diesem frühen Zeitpunkt den Vergleich zwischen Neubau und Sanierung herzustellen.
Das Wohl aller Kinder, neuste Lerntechniken und -methoden sind wichtig für die Zukunft des Nachwuchses. Doch sind die Haushaltsmittel der Stadt sehr begrenzt und eine derart hohe Investition in ein neues Schulgebäude darf nicht zu Lasten der Ausstattung anderer Schulstandorte und Kindertagesstätten gehen, so dass dann alle anderen Kinder das Nachsehen und Nachteile im Lernalltag hätten.
Beschlussvorschlag
1. Der Angebotsbaustein des Büros Drees&Sommer zur Ermittlung von Investitionskosten und zur Betrachtung der Wirtschaftlichkeit einer möglichen Ertüchtigung und Ergänzungsbau der Johannes-Schwennesen-Schule wird zusätzlich beauftragt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Prüfungen zu veranlassen und laufend zu berichten:
• Detaillierung des Raumprogramms in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der JSS und der Leitung des offenen Ganztags
• Prüfung eines Neubaus am heutigen Standort des Schützenvereins/Bolzplatzes
a. Investitionskostenermittlung für einen Umzug des Schützenvereins an den Standort Torneum
b. Überarbeitung des vorliegenden Immissionsgutachtens (Geruchsgutachten) in Bezug auf die Planung einer Grundschule
c. Prüfung notwendiger Bauleitplanverfahren
d. Überprüfung der Notwendigkeit eines Turnhallenneubaus ersatzweise Turnhallenanbaus (Bedarf)
e. Prüfung der Erschließungssituation und notwendiger Maßnahmen
f. Flächenermittlung und Abgleich (Aufteilung) für eine neue Grundschule mit Außenflächen am heutigen Standort des Schützenvereins/Bolzplatzes
3. Für die Beauftragung externer Büros werden außerplanmäßig 10.000 EUR bereitgestellt.
4. Der Ausschuss spricht sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegen die Fortführung der Prüfung eines Schulneubaus aus.
14.02.2022 Johannes-Schwennesen-Schule | Bedarfsgerechte Entwicklung für steigende Schülerzahlen Antrag zum Hol- und Bringzone an der L110
Sehr geehrter Herr Lichte,
mit Bezug auf die vorhandene Situation beim Bringen und Holen der Kinder am Schulstandort der Johannes-Schwennesen-Schule schlagen wir vor, die Situation kurzfristig durch das Einrichten einer ausgewiesenen Hol- und Bringzone zu verbessern.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt die Planung einer beidseitigen Hol- und Bringzone an der L110 mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr zu planen und die Umsetzung zügig zu veranlassen, so dass diese bis spätestens zum Beginn des Schuljahres 2022/23 vorhanden ist.
Nötige Haushaltsmittel sind derzeit noch nicht vorgesehen und sollen mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr abgestimmt werden. Diese sind ggf. über einen Nachtragshaushalt einzuwerben.
07.02.2022 Änderungsantrag zu TOP 12 | Textliche Fassung - B-Plan 102 „Südlich Uetersener Straße / Westlich Willy-Meyer-Straße“
Sehr geehrter Herr Stümer,
die CDU Tornesch begrüßt sehr, dass in Tornesch ein Ärztehaus entstehen soll. Die Versorgung der Einwohner und Einwohnerinnen von Tornesch mit Haus- und Zahnärzten ist aktuell zwar gut, dennoch müssen wir auch an die Zukunft denken. Daher ist die Ansiedelung von weiteren Hausärzten zu begrüßen. Noch besser wäre es hingegen, Fachärzte wie Hautärzte, Orthopäden oder Kardiologen in Tornesch anzusiedeln. Um das zu ermöglichen, halten wir es daher für geboten, bereits frühzeitig die Räumlichkeiten im geplanten Ärztehaus vorzuhalten und nicht „leichtfertig“ an der Medizin nahestehende Berufsgruppen zu vergeben.
Daher halten wir die Begrifflichkeit in der textlichen Fassung unter I. Vorhaben Punkte 2 und 3 „Humanmedizin“ für ungeeignet. Dieses bietet ggf. auch die großzügige Auslegung für Tattoo-Studios, Massage-Praxen u.a. Der unbedingte Wille ist es jedoch, die ärztliche Versorgung in Tornesch weiter sicherzustellen und auszubauen.
Weiterhin ist in den Beratungen zu diesem B-Plan zuvor immer wieder – auch von Seiten der Bürgermeisterin – darauf verweisen worden, wie wichtig die Schaffung von barrierefreien Wohnungen in Tornesch ist. In diesem Zusammenhang wurde immer auch darauf verwiesen, dass im Staffelgeschoss des Gebäudes drei barrierefreie Wohnungen entstünden. Die textliche Fassung spricht jetzt aber nur noch von zwei Wohnungen dieser Art und eine weitere ohne Barrierefreiheit.
Daher sollte die textliche Fassung wie folgt geändert werden:
Beschlussvorschlag
In der textlichen Fassung des B-Plan 102 Teil B ist unter I. Vorhaben gemäß §12 BauGB folgendes geändert zu beschließen:
2. Aufzählungspunkt
• Das Erdgeschoss umfasst einen Foyerbereich sowie Nutzungseinheiten für
o eine Apotheke
o und weitere Nutzung wie Fachärzte, Ergo- und Physiotherapie.
3. Aufzählungspunkt:
• im 1. Obergeschoss mit einer Arztpraxis für sich selbst und einer weiteren hausärztlichen Internistin und eine weitere Nutzung für Ärzte
4. Aufzählungspunkt
• im Staffelgeschoss drei barrierefreie Wohnungen
Mit freundlichen Grüßen
gez. Wolfgang Bätcke
Anträge 2021
29.11.2021 Verkehrsführung Baumschulenweg nach Fertigstellung der Baufelder A-D
Das Neubaugebiet Tornesch am See liegt in den kommenden zwei Jahren vor der Fertigstellung. Eine abschließende Maßnahme ist es, den durch die vielen Baumaßnahmen in Mitleidenschaft geratene Baumschulenweg wieder herzustellen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit einem Planungsbüro für Verkehrsführungen die Straße Baumschulenweg zu überplanen. Ziel soll es dabei sein, die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer und Kfz) optimal und sicher zu führen und eine Flächengerechtigkeit herzustellen.
Es ist bei der Planung der ursprüngliche Gedanke der hierarchisch abgestuften Straßen- und Wegesystem zu berücksichtigen, so dass die Haupterschließung des Neubaugebietes Tornesch am See über den Großen Moorweg (K22) erfolgen soll und nicht über den Baumschulenweg. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Bring- und Abholverkehre des Kindergartens vorhanden sind als auch, dass der Baumschulenweg in Teilen als Schulweg dient.
Es sind Planungskosten in Höhe von 10.000, - Euro in den Haushalt 2022 einzustellen.
29.11.2021 Verkehrsführung Ohlenhoff im Zuge der Einzelhandelsentwicklung
Am Ohlenhoff liegen derzeit zu beiden Seiten Flächen für den Einzelhandel. Die aktuelle Planung sieht vor, den bisherigen Standort des Lidl-Marktes weiterzuentwickeln und mit einem Edeka und einem Lidl-Markt neu auszugestalten.
Bereits heute liegen die Zufahrten der beiderseitigen Einzelhandelsflächen gegenüber und der Anliegerverkehr von und nach Tornesch am See führt ebenfalls über den Ohlenhoff, häufig sind kritische Abbiegeverhalten zu erkennen. Ein Fahrradfahrer ist zwischen dem Individualverkehr entweder hinderlich oder gleichsam gefährdet.
Alles in Allem ist die Verkehrsfläche am Ohlenhoff für die unterschiedlichen Strömungen aus unserer Sicht nicht geeignet. Zudem ist anzunehmen, dass der Individualverkehr mit Fertigstellung der Wohnbebauung in Tornesch am See, der neuen Gastronomie und der Naherholungsflächen, sowie den neuen Einzelhandelsflächen weiter zunehmen wird. Wir halten es daher für ratsam, frühzeitig eine Optimierung des Ohlenhoffs zu planen und im Zuge der unterschiedlichen Baumaßnahmen mit anzugehen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit einem Planungsbüro für Verkehrsführungen die Straße Ohlenhoff zu überplanen. Ziel soll es dabei sein, die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer und Kfz) optimal und sicher über den Ohlenhoff zu führen und eine Flächengerechtigkeit herzustellen.
Insbesondere soll die Verkehrsführung zu und von den Einzelhandelsflächen im Zusammenspiel mit dem Anliegerverkehr von und nach Tornesch am See bedacht werden – dieses auch mit dem Wissen um die entstehende Naherholung mit Mehrgenerationenpark, See und Gastronomie.
Es sind dafür Planungskosten in Höhe von 10.000, - Euro in den Haushalt 2022 einzustellen.
16.11.2021 In Gedenken an die unvergessene Heimat - Das Schicksaal der Vertriebenen für nachfolgende Generationen sichtbar machen
Jährlich gedenken wir am Tag der Heimat der Vertriebenen während bzw. nach dem zweiten Weltkrieg. Dabei ist bedauerlicherweise festzustellen, dass die Anzahl der Teilnehmer an der Gedenkveranstaltung in den letzten Jahren abgenommen hat. So hart es auch klingen mag: Aber die Generation, welche die Vertreibung im dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte miterlebt hat, stirbt aus. Entsprechend schwierig gestaltet sich die Erinnerung an Flucht und Vertreibung (und dem damit verbundenem Elend) am Leben zu halten.
In anderen Gemeinden wird der Tag der Heimat bereits nicht mehr mit einer Feierstunde ge-würdigt, da es keinen Zeitzeugen mehr gibt, der diese durchführen kann. Ein ähnliches Schicksal könnte auch dem Tornescher Tag der Heimat irgendwann treffen. Daher erachten wir es als wichtig, dass noch vorhandene Wissen von Tornescher Zeitzeugen sichtbar im Tor-nescher Stadtbild am „Heimat-Denkmal“ mit mindestens einer Informationstafel zu protokol-lieren. Denn so kann das Schicksal um die „unvergessene Heimat“ wirklich über Generatio-nen hinweg „in Gedenken“ bleiben und an einer weiteren Stelle in Tornesch über unsere Ge-schichte aufgeklärt werden. Damit möglichst viele Tornescher sich die Informationstafel durchlesen, wollen wir zusätzlich dem Heimat-Denkmal mehr Sichtbarkeit verleihen, indem an der Jürgen-Siemsen-Straße ein Hinweisschild zum Heimat-Denkmal angebracht wird.
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird gebeten die Kosten für eine Informationstafel und für ein Hinweis-schild gemäß den Erfahrungen aus den zuletzt aufgestellten Informationstafeln zu ermitteln und für die Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2022 anzumelden.
- Parallel dazu wird die Verwaltung gebeten Kontakt mit dem Vorsitzenden des Bundes der Vertriebenen, Erwin Krüger, aufzunehmen, ihn über den Beschluss des Aus-schusses zu berichten und ihn zu bitten, einen Textvorschlag vor die Informationstafel zu entwerfen. Sobald der Textvorschlag vorliegt, soll dieser dem Ausschuss für Ju-gend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung in der dann folgenden Sitzung vorgelegt werden.
16.11.2021 Die Stadt Tornesch als Partner im Bündnis „Keine Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“
Für die CDU Tornesch ist es nicht hinnehmbar, dass selbst noch im 21. Jahrhundert Gewalt gegen Kinder und Jugendliche an der Tagesordnung ist. Viele Straftaten könnten verhindert werden, wenn wir als Einzelne und als Gesellschaft richtig hinsehen würden, wenn Kinder in Gefahr sind.
Mit der Initiative "Keine Gewalt gegen Kinder und Jugendliche" möchte Appen musiziert verletzte Kinderseelen schützen. Der Pinneberger Kreistag unterstützt diese Initiative und will damit das Bündnis stärken und weitere Kommunen im Kreis Pinneberg ermutigen, sich ebenfalls dazu zu bekennen. Die Kreisverwaltung ist dem Bündnis aus Vereinen, Verbänden und Institutionen bereits beigetreten.
Die CDU-Fraktion erachtet es als unabdingbar, eine noch breitere Öffentlichkeit für körperliche Übergriffe auf und sexuellen Missbrauch von Kindern zu sensibilisieren, wie es vom Bündnis "Keine Gewalt gegen Kinder und Jugendliche" mit seinen Möglichkeiten bereits praktiziert wird.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Tornesch wird Mitglied im Bündnis der Initiative "Keine Gewalt gegen Kinder und Jugendliche". Die Verwaltung wird gebeten, hierzu die erforderlichen Schritte einzuleiten.
Die Mitgliedschaft soll auf der Website der Stadt Tornesch aufgeführt werden und das PDF der Initiative (in der Anlage beigefügt) auf der Website der Stadt Tornesch veröffentlicht werden. Weiterhin sollen von dem Flyer 2.500 Stück gedruckt werden und in den Kindertagesstätten, Sporthallen, der VHS und anderen öffentlichen Einrichtungen ausgelegt werden.
16.11.2021 Johannes-Schwennesen-Schule | Bedarfsgerechte Entwicklung für steigende Schülerzahlen Antrag zum Bau einer Aufzugsanlage
Das Gutachten über die Schülerzahlprognosen der Firma Gertz Gutsche Rümenapp aus 2021 sieht wachsende Schülerzahlen voraus. Wie auch immer der Ausbau der Kapazitäten für Schülerplätze beschlossen wird, wird es am Standort der jetzigen JSS auf Jahre einen Schulbetrieb geben, den es zu sichern gilt.
Das Büro Drees & Sommer hat in seiner Präsentation vom 16. Juni 2021 einen Vorschlag für eine außen liegende Aufzugsanlage gemacht mit 2 Haltestellen, auf der Rückseite des 1970-er Jahre Schultraktes der JSS.
Diese Aufzugsanlage kann gem. DSchG SH 2015 §12, (1), 1. als eine untergeordnete Veränderung am Denkmal geplant und über einen Antrag gem. §13 genehmigt und umgesetzt werden.
Wir beantragen, der Ausschuss möge beschließen:
- Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis der Konzeptstudie D&S 16.06.2021 die Planung einer außen liegenden Aufzugsanlage zu planen und zügig umzusetzen.
- Nötige Haushaltsmittel sind derzeit noch nicht vorgesehen und wären mit ca. 250.000 Euro einzuplanen für 2022-2023.
08.11.2021 Erkennung von Radfahrern an Kontaktschleifen
In Tornesch sind die Ampelschaltungen entlang der Ahrenloher Straße so geschaltet, dass der Kfz-Verkehr auf dieser vorrangig bedient wird und im Grundsatz immer „Grün“ angezeigt wird. Wenn Kfz-Verkehr aus den Seitenstraßen Ohlenhoff, Tujaweg, Lindenweg oder Wilhelmstraße auf die Ahrenloher Straße einfahren möchten, stehen diese zuerst an einer auf Rot geschalteten Ampel. Durch eine Kontaktschleife im Asphalt erkennt die Ampel, dass hier ein Fahrzeug wartet und schaltet die Ampeln entsprechend um.
Möchte zu einer anderen Zeit aber ein Radfahrer aus einer der vorgenannten Straßen die Ahrenloher Straße queren oder dort einbiegen, erkennt diese Kontaktschleife den Radfahrer nicht, weil dieser „zu leicht“ ist. Folglich bleibt die Ampelschaltung so lange auf Rot, bis ein Auto hält. Alternativ kann der Radfahrer absteigen und die manuelle Schaltung betätigen und dann an der Stelle für Fußgänger die Straße kreuzen. Insbesondere im Lindenweg aber auch in der Wilhelmstraße sind die Fußwege jedoch sehr eng. Zudem dürfen Fahrräder hier grundsätzlich gar nicht fahren.
Um das Einfahren und Überqueren auf und über die Ahrenloher Straße für Fahrradfahrer attraktiver zu gestalten, halten wir eine Verbesserung der Situation für erforderlich.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, Kontakt mit dem LBV aufzunehmen und Möglichkeiten zu erörtern, wie Fahrradfahrer, welche die Straße nutzen, auf oder über die Ahrenloher Straße fahren möchten, hier von der Ampelschaltung berücksichtigt werden können, respektive wie eine manuelle Schaltung einfacher umzusetzen wäre.
Die Ergebnisse sind dem Umweltausschuss bis Ende 2021 zu präsentieren und mögliche Kosten und Umsetzungszeitfenster zu benennen damit dieser eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen treffen kann.
08.11.2021 Verbesserung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an den Tornescher Grundschulen und Sporthallen
Gerade an den Schulen werden die Fahrradständer stark frequentiert, da diese einerseits von den Schülerinnen und Schülern und andererseits nach dem Schulbetrieb von den Sportlerinnen und Sportlern genutzt werden, welche die Sporthallen aufsuchen.
Damit gehören die Fahrradständer an den Grundschulen bzw. an den Sporthallen neben denen am Bahnhof wohl zu den meistgenutzten Fahrradstellplätzen, die sich im städtischen Eigentum befinden. Zwar sind die bestehenden Fahrradständer solide und würden sicherlich noch ein paar Jahre ihren Dienst erweisen. Den modernsten Anforderungen an einen attraktiven Fahrradstellplatz entsprechen sie jedoch nicht.
Vor allem vor dem Hintergrund des selbstgesteckten Ziels, Tornesch für Radfahrer attraktiver zu gestalten, halten wir es für unabdingbar, dass die Stadt Tornesch in ihrem eigenen Einflussbereich - wie bei den Fahrradstellplätzen am Bahnhof (Alte Ahrenloher Straße) - mit gutem Beispiel vorangeht. Daher fordern wir, dass sich der Bau- und Planungsausschuss intensiv mit der Thematik befasst, wie die Fahrradstellplätze an den Grundschulen bzw. an den Sporthallen zum Beispiel durch die Errichtung von modernen Anlehnbügeln (kinderfreundlich mit zusätzlicher Querstrebe für kleinere Fahrräder) aufgewertet werden können.
Beschlussvorschlag:
- Der Umweltausschuss der Stadt Tornesch erkennt den Bedarf nach attraktiveren Fahrradstellplätzen an der FRS (Schulhof + ABC-Weg) und an der JSS (Schulhof + vor der Sporthalle) an.
- Die Verwaltung wird gebeten in Abstimmung mit den jeweiligen Schulleitungen ein Konzept (inkl. einer ersten groben Kostenschätzung) auszuarbeiten, wie die bestehenden Fahrradständer (aufgeführt unter Beschlusspunkt 1) durch moderne Anlehnbügel (teilweise) ersetzt und/oder erweitert werden können. Im Zuge dessen soll auch der Bedarf an Fahrradständern geschätzt werden. Da der Ausschuss JSSKB noch nicht abschließend über die Zukunft des Johannes-Schwennesen-Schule entschieden hat, ist der Standort auf dem Schulhof und an den Sporthallen der Fritz-Reuter-Schule prioritär zu untersuchen.
- Das unter Beschlusspunkt 2 genannte Konzept wird dem Bau- und Planungsausschuss zur weiteren Beratung zwecks fachlicher Umsetzung vorgelegt.
- Dem Finanzausschuss wird die unter Beschlusspunkt 2 genannte grobe Kostenschätzung vorgelegt, damit sich dieser mit der Frage befassen kann, in welchem Haushaltsjahr die erforderlichen Haushaltsmittel eingestellt werden bzw. inwieweit die Umsetzung des Konzepts ggf. aus finanzpolitischen Gesichtspunkten über mehrere Haushaltsjahre zu strecken ist. Die Möglichkeit einer Förderung in Höhe von bis zu 75% über den Kreis Pinneberg (Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Pinneberg) ist in diesem Zuge zu prüfen.
08.11.2021 Verbesserung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Pomm 91
Vor der Pandemie wurde das Pomm 91 vielseitig als Veranstaltungsstätte genutzt. So gehören unter anderem der Sozialverband, die AWO, das DRK, die Ahrenloher Dorfgemeinschaft, der Tornescher Allerlei und einige andere Tornescher Organisationen zu den regelmäßigen Nutzern vom Pomm 91.
Aus ökologischen Gründen und aufgrund der begrenzten Parkmöglichkeiten rund um das Pomm 91 ist es begrüßenswert, wenn möglichst viele Gäste – sofern es ihnen möglich ist – mit dem Fahrrad anreisen. Allerdings laden die örtlichen Abstellmöglichkeiten nicht gerade dazu ein, sein Fahrrad am Pomm 91 abzustellen. Denn die vorhanden Vorderradständer haben gegenüber modernen Anlehnbügel den Nachteil, dass sie das Fahrrad schlechter sichern, dass das Fahrrad schneller dazu neigt umzukippen, dass die Reifen des Fahrrads tendenziell eher in Mitleidenschaft geraten und dass das Fahrrad nicht so bequem anzuschließen ist. Daher setzen wir uns dafür ein, dass die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder rund um das Pomm 91 durch moderne Anlehnbügel ersetzt werden.
Beschlussvorschlag:
- Die Vorderradständer am Pomm 91 werden durch sogenannte Anlehnbügel ersetzt.
- Nach Umsetzung der Maßnahme sollen direkt um das Pomm91 mindestens 14 Fahrradstellplätze in Form von Anlehnbügel zur Verfügung stehen.
- Das Bau- und Planungsamt wird gebeten die hierfür erforderlichen Kosten zu ermitteln und zur Haushaltsberatung für das Haushaltsjahr 2022 anzumelden. Die Möglichkeit einer Förderung in Höhe von bis zu 75% über den Kreis Pinneberg (Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Radinfrastruktur im Kreis Pinneberg) ist in diesem Zuge zu prüfen.
08.11.2021 Förderung zur Schaffung von Fahrrad-Anlehnbügeln an Tornescher Veranstaltungsstätten im Besitz von gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Beim Klimaindex des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. (ADFC) werden regelmäßig die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in Tornesch kritisiert. Auf Antrag der CDU wurde bereits die Abstellanlagen am Bahnhof (Alte Ahrenloher Straße) erneuert.
Allerdings befinden sich nicht alle Fahrradabstellanlagen im städtischen Eigentum. Daher ist die CDU Tornesch in den letzten Monaten auf einige Tornescher Unternehmen mit der Anregung zugegangen, ihre Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu verbessern. Doch auch Veranstaltungsstätten (u.a. Heimathaus, Schützenheim, Friedhof) von gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Stiftungen werden von den Tornescher Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig aufgesucht. Während die Erneuerung von Fahrradständern für große Unternehmen (wie beispielsweise Lebensmitteleinzelhändler) wirtschaftlich tendenziell einfach zu bewerkstelligen ist, kann dies bei gemeinnützigen Organisationen anders aussehen. Daher fordern wir gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Stiftungen mit eigener Veranstaltungsstätte in Tornesch bei der Umgestaltung ihrer Abstellmöglichkeiten für Fahrräder finanziell zu unterstützen.
Gefördert werden soll die Errichtung von sogenannten Anlehnbügeln, da diese im Vergleich zu herkömmlichen Vorderradständern folgende Vorteile aufweisen:
- Sicherheit: Beim Anlehnbügel wird das Fahrrad in der Regel am Rahmen und nicht am Vorderrad angeschlossen. Das ist deutlich sicherer, da das Vorderrad bei einigen Modellen (z.B. bei einigen Pedelecs oder Rennräder) schnell demontiert werden kann.
- Standfestigkeit: Vor allem Senioren beklagen sich häufig darüber, dass Fahrräder in Vorderradständern öfter umfallen als an Anlehnbügel und sie diese nur sehr schwer wieder selbst aufheben können.
- Reifenschonend: Je nach Beschaffenheit des Vorderrads und des jeweiligen Vorderradständers kann der Vorderreifen bei Benutzung des Vorderradständers in Mitleidenschaft geraten – vor allem wenn das Fahrrad, wie oben beschrieben, umkippt. Anlehnbügel haben dieses Problem nicht.
- Bequemlichkeit: Beim Anlehnbügel kann das Fahrrad im aufrechten Stand angeschlossen werden, während sich bei Vorderradständern gebückt werden muss.
Beschlussvorschlag:
- Der Umweltausschuss meldet für die Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 einen Betrag von 5.000 Euro für die Förderung der Fahrradinfrastruktur bei gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Stiftungen mit eigener Veranstaltungsstätte in Tornesch an.
- Parallel dazu wird die Verwaltung gebeten eine kurze und prägnante Übersicht zu entwerfen, der Vereine, Verbände und Stiftungen entnehmen können, nach welchen Leitlinien der Umweltausschuss über die Förderung entscheidet. Die Übersicht möge folgende Eckdaten erhalten und ist zum nächsten Umweltausschuss vorzulegen:
- Fördergegenstand: Errichtung von Fahrradanlehnbügeln an einer Tornescher Veranstaltungsstätte
- Antragsberechtigt: Gemeinnützige Vereine, Verbände und Stiftungen mit Veranstaltungsstätte in Tornesch
- Förderquote: Bis zu 70% der Investitionskosten (vorab per Kostenvoranschlag, abschließend per Rechnung nachzuweisen), die im direkten Zusammenhang mit der Errichtung der Fahrradanlehnbügel stehen.
- Über Anträge entscheidet der Umweltausschuss.
23.08.2021 Änderungsantrag zu TOP 12 - Ausbau von verkehrsberuhigten Bereichen
Eine pauschale Festlegung, dass zukünftige Straßen in Tornesch vordergründig als verkehrsberuhigter Bereich geplant werden, halten wir für nicht zielführend. Für uns ist wichtig, dass die jeweiligen Straßen im Einklang mit der geplanten Nutzung und des Umfelds ausgestaltet werden. Richtig ist, dass sich in der Zukunft verstärkt mit der Ausgestaltung der jeweiligen Straße beschäftigt werden muss, um hier eine zukunftsgerechte Nutzung herbeizuführen.
Geänderter Beschlussvorschlag
Bei der Aufstellung von B-Plänen und beim Einrichten von Straßen soll sich der zuständige Bau- und Planungsausschuss explizit mit der Ausgestaltung der Straßen auseinandersetzen und Festlegungen dafür treffen.
31.05.2021 Neubau der Straße Kleiner Moorweg
Die Planung des Ausbaus der Straße Kleiner Moorweg zwischen Nixenring und Aalkamp sieht vor, dass der Autoverkehr vorranging gegenüber des Radverkehrs über den Schäferweg geführt wird. In nachfolgendem Lageplan sichtbar, die Unterbrechung des Radwegs (braun) durch die Straßenführung.
Der Schäferweg ist in allen Planungen zu Tornesch am See immer als Fuß- und Radweg dargestellt worden, der dem Charakter des Neubaugebiets „Grüne Finger“ und der Naherholung dienen sollte. Weiterhin ist der Schäferweg eine Verbindung für Tornescher und Tornescherinnen, die die Naherholung suchen und fußläufig vom See in den Esinger Wohl spazieren möchten oder auch für Radfahrer, die diese Verbindung durch das Grün nutzen möchten.
Für beide Verkehrsteilnehmer wird diese Streckenführung nun am neuzubauenden Kleinen Moorweg unterbrochen und es kann zu einer Gefährdung durch den motorisierten Individualverkehr erfolgen. An anderer Stelle weiter südlich wird die Strecke bereits durch den Großen Moorweg unterbrochen, eine zweite Unterbrechung sollte daher im Zuge der Neuplanung weitestgehend verhindert werden.
In jüngster Zeit werden immer wieder Diskussionen geführt, den Radverkehr in Tornesch zu verbessern und es werden Maßnahmen durchgeführt, um mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger herzustellen. Jetzt wird eine Straße neu geplant und gebaut, daher sollte hier bereits frühzeitig auf die sich verändernde Verkehrssituation in der Gesellschaft Rücksicht genommen werden. Daher ergeht folgender
Beschlussvorschlag
Die Straße Kleiner Moorweg soll im Kreuzungsbereich Schäferweg so hergestellt werden, dass Fußgänger und Radfahrer sicher diesen Bereich queren können. Hierzu ist eine Verengung der Straße mit zeitgleicher Fahrbahnmarkierung und Hinweis-Piktogrammen zu versehen.
17.05.2021 Künftiger Umgang mit dem Straßennamen Von-Helms-Straße
Die Prüfung der Person und des Wirkens unseres ehemaligen Bürgermeisters von Helms durch Frau Schlapkohl hat ein Ergebnis gebracht, über das man aus heutiger Sicht nicht einfach hinwegsehen kann.
Unter dem Ansatz historische Erinnerung und Verantwortung für die Vorgänge und Geschehnisse des Dritten Reichs auch für zukünftige Generationen in Tornesch erlebbar zu halten, schlagen wir vor, den Namen von-Helms-Straße zu erhalten und ergänzend drei Informationstafeln zu entwerfen.
Die Informationstafeln sollen die Person des Bürgermeisters, seine Aufgaben und Verantwortung zur Zeit des Dritten Reiches in Tornesch darstellen, erläutern und aus heutiger Sicht in einen kritischen Kontext setzen. Den Entwurf möge Frau Schlapkohl auf Basis ihrer Rechercheergebnisse übernehmen.
Die Straße umzubenennen und damit die Erinnerung zu tilgen, verhindert die Weitergabe eines örtlichen Bezugs zum Dritten Reich, seiner Organisation und auch lokaler Verbrechen. Wir sollten vermeiden, dass Erinnerung ausradiert und eine kritische Auseinandersetzung mit örtlichen Geschehnissen des Dritten Reichs für zukünftige Generationen nicht mehr möglich ist.
Beschlussvorschlag
- Für die von Helms Straße sollen drei Informationstafeln entworfen werden, auf denen mit den Rechercheergebnissen von Frau Schlapkohl der historische Kontext aufgezeigt und erläutert wird. Die Infotafeln sollen in einer angemessenen, wahrnehmbaren Größe entworfen und in der von-Helms-Straße platziert werden.
- Es soll ergänzend geprüft werden, ob ein Stolperstein für die geschädigte Frau Anna Jacoby im Pastorendamm gesetzt werden kann. Die Übernahme der entstehenden Kosten durch Spenden von Mitgliedern der CDU Tornesch wird begrüßt.
- Ein Leitfaden für die zukünftige Vergabe sowie die Aufarbeitung von aktuellen Straßennamen soll erstellt werden. Im Leitfaden soll auch angezeigt werden, dass zukünftige Straßennamen in Tornesch nicht mehr nach Persönlichkeiten benannt werden sollen. Der Leitfaden soll in einer Satzung eingebunden werden, um langfristig eine gesicherte Anwendung zu gewährleisten. Es ist hierbei durch die Verwaltung zu prüfen, ob eine eigenständige Satzung erforderlich ist oder diese zum Beispiel in die „Satzung der Stadt Tornesch über das Anbringen von Straßenschildern, Hausnummern und die Vergabe von Straßennamen“ eingebunden werden kann.
26.04.2021 Radschnellweg Elmshorn – Hamburg | Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten
Sehr geehrte Frau Kählert,
die Trassenführung des Radschnellwegs von Elmshorn nach Hamburg durch Tornescher Stadtgebiet bietet große Chancen auch für den innerstädtischen Radverkehr. Aus diesem Grund sollten die Gremien der Stadt Tornesch frühzeitig in alle Planungen und Fragestellungen involviert werden. Im Bau- und Planungsausschuss am 1. März wurden nun die ersten detaillierten Fokuspunkte der „Vorzugs-Trasse“ vorgestellt.
Aus Sicht der CDU bergen die vorgestellte Trassenführung über die Wilhelmstraße / Ahrenloher Straße ein hohes Potenzial an verkehrlicher Behinderung für die Verkehre auf der Wilhelmstraße und in der Weiterführung auf dem Lindenweg durch die enge bauliche Gegebenheit. Bei einer Vorzugs-Ampelschaltung zur Querung der Ahrenloher Straße sehen wir eine noch stärkerer Stau-Gefahr im Berufsverkehr auf der Ahrenloher Straße als diese schon jetzt gegeben ist.
Die Heimstättenstraße ist vor wenigen Jahren in ihrer jetzigen Form hergestellt worden. Die Planungen und auch die Berechnungen der Anliegerkosten sind von einem kombinierten Geh- und Radweg ausgegangen. Diese Umsetzung konnte aufgrund von Planungs- und Verfahrensfehlern nicht umgesetzt werden. Nun führen entlang der Heimstättenstraße breite Fußwege, der Radverkehr muss die Straße nutzen. Ein Umbau oder eine Berücksichtigung als Fahrradstraße ist hier (Tempo 50) nur schwer vermittelbar.
Die genannten Ausführungen in der Vorstellung am 1. März 2021 weisen darauf hin, dass die Streckenführungen in Teilen temporär sein können – doch wie wissen alle, was erstmal eingerichtet ist, bleibt in den meisten Fällen auch für immer.
Aus diesen Sichtweisen hat sich die CDU weitergehende Gedanken gemacht um möchte an dieser Stelle zwei Alternativen zur aktuell geplanten Streckenführung aufzeigen.
Alternativ-Variante 1: Radschnellweg als Rad-Boulevard durch Natur & Landschaft
Bei dieser Variante ist vorab auszuführen, dass die Führung des Radwegs Grundsätzlich entlang der Bahntrasse geführt und perspektivisch mit dem 3. + 4. Gleis eingeplant werden sollte. So hätte auch Tornesch einen positiven Gewinn von diesem Projekt und die Kollision mit dem Fahrzeugverkehr wäre vermieden.
Der Radschnellweg aus Elmshorn kommend könnte dann zukünftig über den Koppeldamm an die Bahnlinie herangeführt und von der anderen Seite aus dem südlichen Bereich (Friedrichstraße / Heidgraben) kommend durch den geplanten Tunnel am jetzigen Bahnübergang Koppeldamm auf den Radschnellweg geführt werden.
Grundsätze dieser Trassen-Alternative:
- Der Radschnellweg soll keine „Autobahn“ für Pendler sein, sondern allen Radfahrern dienen (Pinneberger Tageblatt vom 12.12.2020). Hierbei unterstützen wir die Überlegung von Herrn Teichmann, diesen in Radboulevard umzubenennen.
- Für viele Radwanderer ist der Weg das Ziel. Ein Weg durch Natur und Landschaft ist attraktiver als durch „Häuserschluchten“.
- Nur die wenigsten Nutzer werden das Ziel der Tornescher Innenstadt haben. Aus diesem Grund ist der Weg unmittelbar durchs Zentrum nicht zwingend. Zudem ist der Abzweig ins Zentrum in den meisten Fällen von kurzen Wegen.
- Der Umweg über den Kummerfelder Weg beträgt lediglich gute 500 m
- Es wird nicht in die gewachsene Verkehrsinfrastruktur des Esinger Moores eingegriffen.
- Es wird nicht in die problematische Kreuzung Wilhelmstraße/Ahrenloher Straße/Lindenweg eingegriffen
- Im Großen Moorweg könnte der vorhandene Radweg verbreitert werden, es muss nicht auf der K22 gefahren werden.
- Der neu zu bauende Abschnitt vom Tütenweg zum Kummerfelder Weg würde lediglich über Grünflächen führen. Es wird kein Wald in Mitleidenschaft gezogen.
- Die Führung des Radschnellwegs von der Heimstättenstraße über Wischdamm, Tütenweg bis hin zum Kummerfelder Weg hat die beiden Vorteile, dass die Streckenführung nicht mit dem Kfz-Verkehr kollidiert und die Kreuzung Ahrenloher Straße / Wilhelmstra0e / Lindenweg beeinträchtigt wird.
- Der Verkehr kann mit einer Fahrradbrücke oder einem Tunnel die Ahrenloher Straße auf Höhe des Kreisels queren, um dann auf einem anzulegenden Radweg entlang des Großen Moorwegs auf die geplante Trasse entlang der Bahnlinie zu führen.
- In Esingen bietet sich die Chance den Radschnellweg als weitere Alternative zur Pinneberger Straße für die Fahrt nach Prisdorf und Pinneberg zu nutzen. Die Querung des K22 Tunnels bietet wiederum die Möglichkeit Esingen auch mit dem Fahrrad besser an den östlichen Teil von Tornesch anzubinden.
- Der Radverkehr aus Uetersen hat die Möglichkeit entlang der K22 schnell auf den Radschnellweg aber auch nach Elmshorn zu kommen.
Alternativ-Variante 2: Ein zentraler innerstädtischer Verlauf Ost-West.
Grundsätzlich greift diese Variante den Radschnellweg geführt über den Koppeldamm kommend als Startpunkt auf.
Die zur Trassen-Alternative 1 genannten Vorzüge bieten jedoch zwei Fragestellungen:
- Wer soll die Radtrasse im nördlichen Verlauf nutzen? Radverkehre von Elmshorn Richtung Pinneberg (und weiter nach HH) und umgekehrt? Attraktiver und auch für Tornescher eine Verbesserung im innerstädtischen Radverkehr bietet die nördliche Trassen-Alternative nicht unbedingt.
- Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist der, dass der Kreisel auf der Ahrenloher Straße nach Fertigstellung der K22 zu einer hochfrequentierten Strecke wird. Den Radverkehr zusätzlich in der angenommenen Größenordnung drüber zu führen, kann eine große Herausforderung mit sich bringen.
Bei einer Führung eines ausgebauten Radwegs Ost - West wäre zwar ein Umbau der Straßenbauquerschnitte vermutlich nötig. In dessen Umfang die Probleme der Diskussion um einen Radschutzstreifen in der Esinger Straße aber mit aufgegriffen werden könnten.
Ausgebauter Querschnitt mit entsprechendem Radweg, Parkmöglichkeiten und Berücksichtigung der Interessen gewerblicher Anlieger
Grundsätze dieser Trassen-Alternative:
- Ein wesentlicher Aspekt dieser Trasse wäre ein Umbau der Kreuzung Ahrenloher Straße / Jürgen-Siemsen-Straße / Esinger Straße / Friedrichstraße im Ort mit dem Ziel, den gesamten Durchfluss dort zu verbessern und damit den Ortskern verkehrlich zu entlasten.
- Ein zentraler Verlauf bietet hier den Vorteil für Tornescher, mit dem Rad innerorts einfacher ins Zentrum zu kommen.
- Die Sanierung des Radwegs entlang der Esinger Straße / Pinneberger Straße ist mittelfristig geplant und kann durch diese Trasse vorgezogen werden.
Aus vergleichbaren Projekten in Hamburg und anderen Metropolen kann abgeleitet werden, dass sich bei guter Planung und Umsetzung eine bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum ergibt.
- Ein vermutlicher Engpass der Trassenführung im Bereich der Friedrichstraße sollte bei der Planung zwingend berücksichtigt werden
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, dem Planungsbüro mitzuteilen, dass bei einer zukunftsfähigen Führung des Radschnellwegs durch Tornesch zwei mögliche Alternativ-Trassen zu prüfen sind.
- Ein Radschnellweg als Rad-Boulevard durch Natur & Landschaft. Aus dem Esinger Moor kommende über Tütenweg, Kummerfelder Weg weiter über den Kreisel (Brücke/Tunnel), entlang des Großen Moorweg auf die Esinger Straße.
- Ein zentraler innerstädtischer Verlauf Ost-West. Zentraler Verlauf ab Koppeldamm entlang der Friedrichstraße über die Kreuzung im Zentrum auf die Esinger Straße.
26.04.2021 Entwicklung des Stadtwalds
Bereits im Jahr 2004 wurde das Thema Aufforstung und Waldmehrung in Tornesch angegangen (VO/05/003). Im Rahmen der geplanten Aufforstung und der Stadtwerdung 2005 sollte hierbei auch die Idee eines Familienwalds aufgegriffen werden.
Entstanden ist dann am Rande des Esinger Wohld eine solche Fläche wie sie heute allen bekannt ist. Der Zustand des Stadtwalds aus heutiger Sicht lässt vermuten, dass nach anfänglicher Begeisterung und auch den ersten gewünschten Anpflanzungen von Familien-Bäumen zu Hochzeit, Geburt etc. der Stadtwald in Vergessenheit geraten ist.
Die Bäume auf dem Gelände stehen sehr eng und haben keine Möglichkeit sich zu entfalten. Das Gelände ist so eingezäunt, dass ein Besuch des Stadtwalds nicht möglich ist. Das Tor ist ein Zufahrtstor für landwirtschaftliche Nutz- und Bauhoffahrzeuge und im Sommer recht zugwachsen. Besuchern ist es nur mit Schwierigkeiten möglich, sich Zugang zum Stadtwald zu verschaffen und wenn diese Hürde genommen wurde, lädt das Gelände nicht zum Verweilen ein. Beim Durchgang des Stadtwalds ist je nach Jahreszeit durch hohes Gras oder durch matschige Flächen zu waten.
Ein erster Gedanke ist nun, die bestehende Fläche aufzuwerten. Doch mit Rückschnitten an den Bäumen ist es nicht getan. Durch die Anlage von Wegen und das Aufstellen eines neuen Tores entstehen relativ hohen Kosten. Bei diesen und sicherlich noch weiteren Maßnahmen ist es dabei fraglich, ob diese Aufwertung einen Mehrwert bietet; die Naherholungssuchenden werden auch weiter auf den Parkflächen um den Esinger Wohld herum parken und dann durch diesen Spazierengehen. Ein Besuch des Stadtwalds ist aufgrund des Umwegs zu den eigentlichen Wegen im Wohld vermutlich sehr selten der Fall.
Die Idee eines Stadtwalds zum Pflanzen von Bäumen zu unterschiedlichen Anlässen wie zum Beispiel einer Hochzeit, der Geburt eines Kindes sind dennoch erstrebenswert. Hier bietet sich die Gelegenheit die Themen wie Klimaschutz und Tradition zum Pflanzen von Bäumen zu großen oder wichtigen Anlässen miteinander zu verbinden.
Die CDU schlägt daher vor, den jetzigen Stadtwald so herzustellen, dass eine Vermehrung der Waldfläche tatsächlich gegeben ist und sich die bestehenden Bäume dort artgerecht entfalten können.
Die Anlage eines Stadtwaldes ist grundsätzlich an anderer Stelle zu wiederholen. Da hierfür jedoch ein Flächenankauf nötig, die Herstellung von Wegen und das Setzen von Bäumen mit hohen Kosten verbunden sein wird, sollten neue „Traditionsbäume“ in bestehende respektive in Grün-Planung befindlichen Flächen integriert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die am bisherigen Standort gepflanzten Bäume und die Geschichte des Stadtwaldes „übernommen“ werden.
Beschlussvorschlag
a) Mit dem Ziel, dass sich die bisher eingesetzten Bäume auf der aktuellen Fläche des Stadtwalds richtig entfalten können und die Fläche des Esinger Wohlds dadurch vergrößert wird, sind die Bäume auf der Fläche des jetzigen Stadtwaldes auszudünnen und Bäume herauszunehmen.
Die Hinweisschilder zum Stadtwald sind zu entfernen, das Tor und der Zaun sind so zurückzubauen, dass diese dem Landschaftsbild nicht weiter optischen Schaden zuführen.
- Die Kosten, für die genannten Maßnahmen, sind von der Verwaltung zu ermitteln und dem Umweltausschuss zu seiner Beratung am 23. August vorzulegen. So können die Maßnahmen und die damit verbunden Kosten bewertet und ggf. angepasst werden; anschließend sind diese in den Haushalt 2022 einzustellen.
b) Anstelle der Anlage eines neuen Stadtwalds sind im Rahmen der Planung für das See-Umfeld und die angrenzenden Parkflächen Möglichkeiten zu schaffen, die das Anpflanzen von Bäumen zur Hochzeit, zur Geburt eines Kindes oder auch anderen Anlässen die Möglichkeit bieten.
- Die Verwaltung wird gebeten, hierfür ein Konzept auszuarbeiten welche folgenden Sachverhalte beinhaltet:
- „Umsiedelung“ der bisher aus den genannten Anlässen im aktuellen Stadtwald gepflanzten Bäumen, bzw. ist eine Ersatzpflanzung vorzunehmen.
- Optische Anlage und das Einbinden von Traditions-Bäumen im See-Umfeld
- Kosten für die Anlage solcher Traditionsbäume im See-Umfeld im Zusammenspiel mit Spenden von Familien für das Anpflanzen der Bäume.
c) Für die unter a) und b) genannten Konzepte sind jeweils die (Folge-) kosten jeweils für die Durchführung vom Bauhof als auch von extern aufzustellen.
26.04.2021 Grün-Entwicklung Neuendeicher Weg
Durch Sturmschäden, Rückschnitt bedingt durch Befall von Ungeziefer und anderer notwendiger Maßnahmen sind die stadteigenen Flächen zwischen Neuendeicher Weg und Koppeldamm zu heutiger Zeit brach liegende Flächen ohne einen besonderen Mehrwert für Mensch und Natur.
Tornesch ist eine mehrfach mit dem Umweltschutz-Preis ausgezeichnete Stadt. Dieses sollte uns weiter Antrieb sein, weiter an einer geordneten Grünordnung zu arbeiten und dem Klimawandel auch im Mirko- Kosmos von Tornesch Einhalt zu gebieten.
Wir schlagen daher vor, die Fläche zwischen Neuendeicher Weg und Koppeldamm mit Grün aufzuwerten, um der Natur weiter Flächen zu geben, die diese für die Population von Bienen und Insekten benötigt sowie für die Reduzierung von Treibhausgasen Hilfe bieten kann. Gleichzeitig soll diese Fläche auch der Naherholung von Einwohnen dienen; dazu ist es wünschenswert einen Weg durch die anzulegende Fläche zu führen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, einen Entwurf zu erarbeiten, der die Fläche zwischen Neuendeicher Weg und Koppeldamm aufwertet. Der Entwurf soll sich daran orientieren, dass zu Beginn 32 Bäume gepflanzt werden, die für ein jedes Jahr der Wiedervereinigung stehen und bis zum 50. Jahrestag um je einen Baum ergänzt werden können. Die Bäume sind so zu wählen, dass diese sowohl der Reduzierung von negativen Klimaveränderungen entgegenwirken wie auch der Insekten-Population helfen und Nahrungsangebote für zum Beispiel Bienen beinhalten. Die Fläche soll zudem der Naherholungen dienen und mit einem Weg und Sitzmöglichkeiten ausgestattet sein.
Die Vorlage eines ersten Entwurfs soll zur Sitzung des Umweltausschusses am 8. November 2021 erfolgen. Die weitere Beratungsfolge ist dann so abzustimmen, dass die ersten Bäume ab November 2022 gepflanzt werden können. Die sich aus der Vorlage des ersten Entwurfs ergebenden erforderlichen Haushaltsmittel sind in 2022 als Plangröße einzustellen.
26.04.2021 Hundekotbeutel-Stationen in Tornesch
Am 3. Februar 2020 wurde im Umweltausschuss von Seiten der Verwaltung berichtet (VO/20/043), nach welchen Kriterien Hundekotbeutel-Stationen im Stadtgebiet aufgestellt werden und welche Kosten für das Aufstellen sowie die Entleerung unterjährig anfallen. Hierbei zeigte sich, dass das Aufstellen frei und nach kurzfristigen Bedarfen erfolgte; eine Folgekosten-Kontrolle hat es dafür nicht gegeben.
Die Kosten der Anschaffung für eine Hundekotbeutel-Station werden mit 300,- Euro beziffert. Eine Entleerung kostet 15,- Euro pro Station. Hier sind Kosten für Personal, für das eingesetzte Kfz, Nachfüllbeutel und die Entsorgung berücksichtigt.
Da das bisherige Aufstellen der Stationen dazu führte, dass es zu einem Rückgang der Verunreinigung von Grünflächen und Gehwegen gekommen ist, sollte das Aufstellen der Stationen grundsätzlich beibehalten und moderat ausgebaut werden.
Aktuell (Vorlage Februar 2020) gibt es gut 35 Station für Hundebeutel und entsprechende Abfall-Eimer in Tornesch. Als Vorschlag und insbesondere auch um in der nahen Zukunft eine Planungsgröße für anfallende Kosten zu haben, wird vorgeschlagen, maximal 50 Stationen in Tornesch aufzustellen. Damit würden bei der Anzahl von 50 Hundekotbeutel-Stationen im Jahr gut 39.000, - Euro für die Unterhaltung der Station und die Entsorgung anfallen. Für die Anschaffung von weitern 15 Hundebeutel-Stationen müssten 5.000, - Euro berücksichtigt werden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, im Zusammenhang mit der Versendung der nächsten Hundesteuer- Bescheide einen Fragebogen an die Hundebesitzer zu senden, an welchen Standorten sich Hundekot- Beutel-Stationen gewünscht werden. Anhand der Antworten sind die 35 bestehenden Stationen (neu-) auszurichten und in den kommenden Jahren auf maximal 50 zu ergänzen. Der Umweltausschuss soll abschließend über diese Standorte entscheiden.
Für die Anschaffung neuer Hundekotbeutel-Stationen werden 5.000, - Euro bereitgestellt.
Im Haushalt sind die laufenden Ausgaben für die Hundekotbeutel-Stationen (Leerung, Ausgleich für Vandalismus, Entsorgung und Interne Leistungsverrechnung) in einer separaten Haushaltsstelle auszuweisen. Die Haushaltsposition ist in den Folgejahren um die Kosten für neuaufzustellende Hundekotbeutel-Stationen anzupassen und bei 45.000, - Euro zu deckeln.
12.02.2021 Neu-Finanzierung des Zweckverbandes Volkshochschule Tornesch-Uetersen
Sehr geehrte Frau Kählert,
die Volkshochschule Tornesch-Uetersen leistet einen erheblichen Beitrag in der Region für die Erwachsenenbildung, die Integration von Migranten durch Sprachförderung und insgesamt für einen kulturellen Austausch zwischen Alt und Jung. Die VHS genießt einen sehr guten Ruf und wird von den Einwohnern in Tornesch und Uetersen sehr gut angenommen. Durch diese vorgenannten Gründe und auch die ungenannten darüber hinaus erhält die VHS unsere Unterstützung und wir freuen uns, dass das Team der VHS die Entwicklung mit Begeisterung vorantreibt – und dieses möchten wir auch zukünftig fördern.
Der jüngste Bericht des Gemeindeprüfungsamtes über die Prüfung des Antrags der Stadt Tornesch auf Gewährung einer Fehlbedarfszuweisung für das Haushaltsjahr 2017 führt auf Seite 10 aus, dass die festgeschriebenen jährlichen Fehlbeträge in der aus 2010 genannten Höhe vermutlich nicht mehr sachgerecht sind. Das GPA empfiehlt die Prüfung, ob die aktuellen Gegebenheiten eine Neubewertung der Aufteilung der Fehlbedarfszuweisungen der Städte Tornesch und Uetersen zulassen. Dieser Überprüfung möchten wir nun nachkommen.
Weiterhin muss die nachhaltig angespannte Haushaltssituation der Stadt Tornesch insgesamt zu weitreichenden Entscheidungen führen, die das strukturelle Defizit abbauen. Dieses betrifft demnach auch die Fehlbedarfszuweisungen an die VHS. Ein erster Schritt wurde zu den Haushaltsberatungen 2020 und 2021 unternommen, indem die Mitgliedskommunen des Zweckverbandes die Hälfte der Fehlbedarfszuweisungen vom Zweckverband wieder erstattet bekommen haben. Für das Jahr 2020 wurde die Verbandsvorsteherin gebeten, Vorschläge zur inhaltlichen Neugestaltung des §14 der Verbandsatzung zu erarbeiten und vorzulegen. Aus verschiedenen Gründen ist dieses noch nicht erfolgt, so dass nunmehr ein erneuter Anlauf unternommen werden soll.
Um der Verpflichtung für nachhaltiges Wirtschaften in der Kommune nachzukommen und um einen Abbau des strukturellen Defizits im Haushalt der Stadt Tornesch zu fördern, möchten wir Sie darum bitten, die Verhandlungen mit der Stadt Uetersen aufzunehmen. Das Ziel der Verhandlungen soll sein, dass ein Weg gefunden wird, wie sich die VHS selber tragen kann und die Mitgliedskommunen nur im äußersten Bedarfsfall für eine Defizitabdeckung aufkommen müssen.
Die Neu-Finanzierung des Zweckverbandes VHS Tornesch-Uetersen soll bereits in den Haushaltsberatungen für 2022 Berücksichtigung finden. Die Verhandlungen mit der Stadt Uetersen zur Neu-Finanzierung des Zweckverbandes VHS Tornesch-Uetersen sollen daher unmittelbar nach Beginn der Dienstzeit des neuen Bürgermeisters in Uetersen aufgenommen werden. Im dritten Quartal 2021 sind den kommunalpolitischen Gremien die Verhandlungsergebnisse zur Abstimmung vorzulegen.
Beschlussvorschlag
Die Finanzierung des Zweckverbandes ist nach §14 der Verbandssatzung neu zu ordnen. Das Ziel hierbei soll es sein, dass sich der Zweckverband selber tragen kann und die Mitgliedskommunen nur im äußersten Fall eine Defizit-Abdeckung durchführen müssen.
Die Verwaltung wird daher gebeten in die Verhandlungen zur Neu-Finanzierung des Zweckverbandes VHS Tornesch-Uetersen mit der Stadt Uetersen einzusteigen.
Die neue Finanzierungsvereinbarung ist den jeweiligen städtischen Gremien im dritten Quartal 2021 so rechtzeitig zur Entscheidung vorzulegen, dass die Neuregelung zur Finanzierung des Zweckverbandes VHS in den Haushaltsberatungen der Städte Tornesch und Uetersen sowie des Zweckverbandes für 2022 berücksichtigt werden kann.
Anträge 2020
28.09.2020 Ersatzpflanzungen Moorreger Weg
Sehr geehrter Herr Stümer,
sowohl die Kanalisation im als auch die Straße Moorreger Weg als solche sollen in 2020/21 saniert werden. Die aktuelle Beschlusslage sieht unter anderem das Fällen der 28 Platanen einschließlich Rodung der Wurzeln vor.
Dazu heißt es in der seinerzeit erstellten Vorlage:
(...) Aus ökologischer Sicht ist eine Platane nicht besonders wertvoll, da der Baum nicht über ausreichend insektenanziehende Blüten verfügt und als Straßenbaum gänzlich ungeeignet ist. Im Moorreger Weg sollen 15 neue Bäume gepflanzt werden. Hier wird darauf geachtet, dass die 15 Bäume mit ausreichend Wurzelraum (15 m³) gepflanzt werden, um ein dauerhaftes Anheben der angrenzenden Flächen zu verhindern. Als Ausgleich sollen 15 weitere Stadtbäume im Stadtgebiet gepflanzt werden. Die verbleibenden Flächen sollen als Staudenflächen angelegt werden. (...)
Zeitgleich beschäftigen sich die Gremien der Stadt Tornesch mit einer Baumschutzsatzung sowie den weltweiten klimatischen Veränderungen und die Möglichkeiten, diesen auch auf kommunaler Ebene zu begegnen.
Daher schlägt die CDU Tornesch vor, dem notwendigen Fällen der Platanen im Moorreger Weg mehr Ausgleich einzuräumen, als es aktuell geplant ist.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, ergänzend zu der bisherigen Planung von 15 Ersatzpflanzungen im Moorreger Weg die Gesamtzahl der zu fällenden 28 Platanen zu ersetzen. Die in der Planung berücksichtigten Staudenbeete sollen dafür entfallen.
Die als Ersatzpflanzung gesetzten Bäume werden aufgrund ihrer Größe in den ersten Jahren wesentlich weniger zum Ausgleich der klimatischen Veränderungen beitragen als es die Platanen derzeit tun. Daher sollen die in der Planung angedachten 15 zusätzlichen Ersatzpflanzungen im Stadtgebiet weiterhin beibehalten werden. Durch diese Maßnahme werden zwar notwendigerweise 28 Platanen gefällt, aber 43 neu Bäume gepflanzt.
Insgesamt ist bei der Ersatzpflanzung im Moorreger Weg darauf zu achten, dass unterschiedliche Bäume eingesetzt werden. So kann im Fall eines Schädlingsbefalls der Schaden minimiert werden, da nicht alle Bäume zeitgleich betroffen sind. Weiterhin ist bei der Auswahl der Bäume darauf zu achten, dass die Wurzelbildung im Einklang mit Straßen- und Fußwegbebauung erfolgt und ein erneutes anheben und aufbrechen der Verkehrsflächen weitestgehend verhindert wird.
Die Neuanpflanzungen im Moorreger Weg sollen in enger Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein in Ellerhoop erfolgen. Es ist zu prüfen, inwieweit bereits neue Klimabäume eingesetzt werden können und dieses Wachstum auch zu Forschungszwecken weiter dokumentiert werden kann.
Die Mehrkosten in Höhe von 68.500, - Euro sind im Haushalt 2021 einzuplanen. Zeitgleich entfallen die Kosten für die Anlage der Staudenbeete und später wiederkehrende Unterhaltungen der Staudenbeete.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Howe Heitmann
21.09.2020 Radschutzstreifen L 107
Sehr geehrter Frau Sydow-Graen,
wie der Presse zu entnehmen gewesen ist, hat der Kreis Pinneberg in Absprache mit anderen Trägern der Straßenbaulast die Aufhebung der Benutzungspflicht des Radwegs an der Esinger Straße beschlossen und angeordnet sowie die Einrichtung eines Radschutzstreifen zu beiden Seiten der Fahrbahn in die Wege geleitet.
Dazu ein kurzer Exkurs zur Historie:
Am 18. November 2019 hat die SPD Tornesch einen Antrag auf die Einrichtung eines Radschutzstreifens entlang der Esinger Straße gestellt. Hier sollten die Kosten für die Einrichtung und eine mögliche Übernahme dieser durch den LBV geprüft werden. Das Ergebnis sollte dem Umweltausschuss zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.
Am 3. Februar 2020 wurde dann im Umweltausschuss erläutert, dass die Kernaussage des Kreises laute, dass ein Schutzsteifen möglich sei. Die anschließende Diskussion und unterschiedlichen Meinungen um einen Radschutzstreifen entlang der Esinger Straße im Ausschuss, führten jedoch dazu, dass dieser TOP auf eine spätere Sitzung vertagt wurde.
Im folgenden Umweltausschuss am 10. Juni 2020 wurde das Thema nicht weiter beraten.
Aus einer vorherigen Anfrage der SPD Tornesch vom 27. Februar 2019 gab es in den Sitzungen am 6. Mai 2019 und am 26. August 2019 Antworten zur Fahrradinfrastruktur in Tornesch. Darin heißt es von Seiten des LBV unter anderem, dass bei der Einrichtung von Radschutzstreifen entlang der Esinger Straße das erhöhte Verkehrsaufkommen auf der L 107 durch die Westumgehung berücksichtigt werden muss. Weiterhin ist der Verlauf von Abbiegespuren zu hinterfragen und auch der Ausbau der K22 zu berücksichtigen. Auf die geplante Aufhebung der Verpflichtung zur Nutzung des Radweges und der Einrichtung eines Radschutzstreifens wurde nicht hingewiesen.
Die CDU Tornesch zeigt sich daher sehr überrascht, welche Entwicklung sich seit der ersten Antragsstellung ergeben hat. Denn weder der zuständige Umweltausschuss noch ein anderes Gremium der Selbstverwaltung haben hierrüber abschließend beraten.
Die CDU Tornesch äußert an dieser Stelle erhebliche Bedenken bei der Einrichtung der Radschutzstreifen entlang der Esinger Straße. Die Esinger Straße hat in ganzer Länge eine Reihe von Gewerbebetrieben angesiedelt, die allesamt unter einem Radschutzstreifen zu leiden hätten. An- und Ablieferverkehre dürften nicht mehr auf der Straße halten, Kunden dürften nicht kurz das Fahrzeug verlassen, um einzukaufen und auch längere Besuche von Gastronomie und Betrieben wären nicht mehr möglich.
Weiterhin äußert die CDU Tornesch ihre Irritation über die neue Beschilderung. Aktuell ist die Verkehrsfläche ausgewiesen als ein gemeinsamer Rad- und Fußweg. Zukünftig wird es ein Fußweg sein, auf dem das Radfahren erlaubt sein wird. Lediglich die Verpflichtung zur Nutzung ist aufgehoben. Von dieser Situation ausgehend muss es aus unserer Sicht nicht zwingend einen Radschutzstreifen – mit den zuvor genannten Einschränkungen für Gewerbebetriebe - geben.
Weiterhin äußert die CDU Tornesch ihre Bedenken dahingehend, dass bei der Aufhebung der Radwegenutzungspflicht zwischen Ortsausgang und des Bahnübergangs Prisdorf dazu führen wird, dass diese Lösung von Dauer sein wird und die dringend benötigte Sanierung des Radwegs entlang der L 107 nicht mehr erfolgen wird. Weiterhin sieht die CDU Tornesch eine Gefährdung der Radfahrer aber auch des Gegenverkehrs, wenn es zu Überholungen in der langen Kurve gibt. Vor den geschlossenen Bahnschranken entstehet häufig ein Rückstau der wartenden Kfz. Wenn hier nun Radfahrer dazwischenstehen und langsamer anfahren, kann es im Bereich des Bahnübergangs zu kritischen Situationen kommen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten mit dem Kreis in Kontakt zu treten und die erheblichen Bedenken zu den Belastungen der Gewerbebetriebe bei der Einrichtung eines Radschutzstreifens entlang der Esinger Straße vorzutragen.
Weiterhin wir die Verwaltung gebeten, dahingehend auf den Kreis einzuwirken, dass die Umwidmung des kombinierten Rad- und Fußwegs in einen Fußweg mit der freien Benutzung für Radfahrer ausreichend sein wird und eine Einrichtung eines zusätzlichen Radschutzstreifens überflüssig macht. Die Rücksichtnahme des Radverkehrs auf die Fußgänger ist durch die Anordnung der Schilder entsprechend geregelt.
Sollte der Kreis widererwartend nicht auf die Bedenken und Äußerungen der Verwaltung eingehen, ist zusammen von Kreis, Stadt und Gewerbebetreiben eine Lösung zu finden, die die Einschränkungen der Betriebe auf ein Mindestmaß reduziert.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Torben Jochens
22.06.2020 Vorkaufsrecht Umfeld der Johannes Schwennesen Schule
Sehr geehrter Herr Stümer,
aktuell wird in den Gremien der Stadt Tornesch über den zukünftigen Bedarf an Grundschulplätzen diskutiert. Im Rahmen dieser Diskussion ist aufgefallen, dass die Flächen rund um die Johannes Schwennesen Schule möglicherweise zu klein sind, um erforderliche Anbauten zu realisieren.
Um bei einem Eigentümerwechsel die Verfügbarkeit der Grundstücke für eine Erweiterung der Johannes Schwennesen Schule zu gewährleisten, wird die Aufstellung einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht (§ 25 BauGB) vorgeschlagen. Es wird damit die Möglichkeit des Erwerbs durch die Stadt Tornesch sichergestellt. Dies ist in Gebieten, in denen die Stadt städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, möglich.
Mit dieser Maßnahme wird sichergestellt, den Standort der Johannes Schwennesen Grundschule nach den neuen Anforderungen und Ansprüchen an einen modernen Grundschulstandort auszubauen.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Ratsversammlung die Flurstücke 49/3, 50/5, 935/50, 938/50 und 950/50 mit der Gemarkung Esingen mit einem Vorkaufsrecht der Stadt Tornesch zu belegen.
Die Verwaltung wird gebeten einen Satzungsbeschluss zur Ratsversammlung am 23. Juni 2020 vorzubereiten und auf die Tagesordnung zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Howe Heitmann
28.04.2020 Antrag auf Änderung des Beschlussvorschlags | Reinigungsdienst
In den vergangenen Monaten ist immer wieder das Thema eines wirtschaftlich agierenden Reinigungsdienstes in der Stadt Tornesch im Gespräch gewesen. Die Verwaltung der Stadt Tornesch hat in den vergangenen Monaten eine aus ihrer Sicht optimale Auslastung und Einteilung der Reinigungskräfte und Reviere erreicht. Zusammen mit dem Haushalt der Stadt für das Jahr 2020 wurde ein Begleitbeschluss gefasst, der besagt, dass freiwerdende Stellen im Reinigungsdienst nicht nachbesetzt werden dürfen.
Diese dem Antrag vorangestellte Einführung kann im Detail in den Vorlagen VO/19/020 und VO/20/042 nachgelesen werden.
Die Fraktionen von CDU und FDP sind trotz einer positiven externen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Reinigungsdienstes der Auffassung und Meinung, dass durch weitere Maßnahmen eine noch höhere Wirtschaftlichkeit des Reinigungsdienstes gegeben werden kann. Diese Überlegungen folgen insbesondere aus der angespannten Haushaltssituation. Bei allen Überlegungen innerhalb der beiden Fraktionen sind Kündigungen an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Reinigungsdienst kein Thema. Sämtliche Maßnahmen sind durch auslaufende Verträge oder natürliche Fluktuation zu erreichen.
Im ersten Schritt soll nun ein Revier freigezogen werden, um dieses durch eine externe Firma reinigen zu lassen. Aus den gemachten Erfahrungen zu wirtschaftlichen und qualitativen Aspekten sollen dann im Anschluss weitere Maßnahmen abgeleitet werden.
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung legt dem Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung den aktuellen Reinigungsplan der Johannes-Schwennesen-Schule mit allen Parametern und Merkmalen vor. Der Bauausschuss wird gebeten, aus dem dann vorliegenden aktuellen Reinigungsplan einen Reinigungsplan zu entwickeln, der zukünftig für das Revier JSS Anwendung finden soll.
2. Anhand des neuen Reinigungsplans wird die Verwaltung gebeten, externe Unternehmen im Rahmen einer Ausschreibung das Revier Johannes-Schwennesen-Schule anzubieten.
a. Die Ausschreibung soll durch interne Kräfte der Stadt Tornesch erfolgen.
3. Die Ausschreibungsunterlagen sind dem Haupt- / Bauausschuss vor Versand vorzulegen.
4. Der Beginn der externen Reinigung in der Johannes-Schwennesen-Schule soll zum 1. Oktober beginnen und einen Zeitraum von 1,5 Jahren umfassen. Nach einem Jahr soll die externe Vergabe bewertet und daraus weitere Schlüsse gezogen werden.
5. Im Jahr 2020 laufen vier Stellen im Reinigungsdienst mit Ablauf der Befristung aus.
a. Die Stellen in der KGST sollen um ein weiteres Jahr verlängert werden.
b. Die Stellen in der VHS und in der Fritz-Reuter-Schule sollen durch das Reinigungspersonal aus der Johannes-Schwennesen-Schule nachbesetzt werden. Ein möglicher Überhang an Stunden ist optimal im Reinigungsdienst einzusetzen.
02.03.2020 Aufbringen einer Fahrbahnmarkierung zur Sicherheit von Radfahrern | Auffahrt zum Parkdeck
Die Überfahrt des Geh- und Radwegs an der Esinger Straße um auf das Parkdeck, die Pendlerparkplätze oder zum Einkaufen zu kommen ist farblich in die Umgebung eingebettet. Dieses führt dazu, dass der abbiegende Verkehr diese Fuß- und Radverkehrsquerung nicht immer als solche wahrnimmt. Insbesondere wenn ein rasches Abbiegen noch vor dem Gegenverkehr erfolgen soll, kommt es hier nicht selten zu kritischen Begegnungen. Im Folgenden die benannte Verkehrsfläche:
Beschlussvorschlag
Die Überfahrt über den Fuß- und Radweg soll mit roter Farbe deutlich hervorgehoben werden, um somit ein höheres Maß an Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten. Die Umsetzung der Maßnahme soll im Frühjahr 2020 erfolgen.
02.03.2020 Ausweitung des Begegnungsradius im Bereich der Tunnel-Ein- und Ausfahrt
Im Bereich der Tunnel Ein- und Ausfahrt ist es durch den Ampelmast und das mit Kopfsteinpflaster eingefasste Beet eng und bei Begegnungsverkehr sowie beim Ausweichen von an der Ampel wartenden Personen kommt es häufig zu riskanten Fahrmanövern. Um ein höheres Maß an Sicherheit für alles Verkehrsbeteiligten zu ermöglichen, schlagen wir vor, das in Kopfsteinpflaster eingebettete Beet soweit zurückzubauen, dass die an der Ampel wartenden Personen von Radfahrern aus dem Tunnel kommend umfahren werden können. Gleichzeitig sollen Fußgänger und Radfahrer in den Tunnel einfahren können, ohne dem ausweichenden Verkehr in die Spur zu kommen.
Beschlussvorschlag
Das Beet ist in Teilen zurückzubauen und die darin befindlichen Verkehrszeichen entsprechend zurückzusetzen, so dass die Verkehrsfläche ausreichend Platz bietet, um Fußgängern, Radfahrern und wartenden Personen an der Ampel ein zeitgleiches Passieren zu ermöglichen. Der Wartebereich an der Ampel und die Verkehrsführung ist durch deutliche Markierung auf dem Pflaster aufzubringen. Die Umsetzung soll im Frühjahr 2020 erfolgen.
02.03.2020 Aufbringen einer Fahrbahnmarkierung zur Sicherheit von Radfahrern
Ein wesentlicher Aspekt für den Umstieg vom Auto auf das Fahrrad, aber auch für bereits aktive Fahrradfahrer, ist das Thema Sicherheit.
Bereits im September 2018 hat die CDU Fraktion angeregt, auf der Einmündung zum Bahnhofsvorplatz eine rote Fahrbahnmarkierung aufzubringen um Autofahrern zu signalisieren, dass hier mit der Querung von Radfahrern – und auch Fußgängern mit und ohne Rollator – zu rechnen ist. Durch verschiedene Diskussionen in der Vergangenheit zur Verbesserung von Radwegen in Tornesch ist der seinerzeit einstimmig getroffene Beschluss erstmal zurückgestellt worden. Unter anderem war eine ins Spiel gebrachte Variante, die Fahrbahnmarkierung nicht auf der aktuellen Querung, sondern bereits direkt an der Esinger Straße anzubringen. Diese Variante wurde durch den LBV als grundsätzlich sinnvoll erachtet gleichzeitig wurde aber auch darauf hingewiesen, dass die Fahrradspur auch stark verschwenkt werden müsste.
Bei einer Begehung des Standortes haben sich Vertreter der CDU Fraktion den Kreuzungsbereich noch einmal genauer angesehen. Dabei ist auch aufgefallen, dass durch die aktuell etwas zurückgesetzte Querung bereits ein Auto in den Kreuzungsbereich einfahren kann und somit der Verkehrsfluss auf der Esinger Straße weniger beeinträchtigt wird.
Die CDU Fraktion hat auch bereits Hinweise in Gesprächen mit dem Sozialverband erhalten, dass eine Fahrbahnmarkierung auf der bestehenden Fläche gewünscht wird.
Beschlussvorschlag
Die aktuelle Fahrbahnquerung im Bereich der Einfahrt zum Bahnhofsvorplatz soll mit roter Farbe gekennzeichnet werden. Zudem sollen Piktogramme aufgebracht werden, die signalisieren, dass der Radverkehr in beide Richtungen möglich ist und auch Fußgänger diese Verkehrsfläche nutzen können. Umsetzung der Maßnahme soll im Frühjahr 2020 erfolgen.
Anträge 2019
17.06.2019 Haushaltskonsolidierung | Beschaffungen in Tornesch
Die Haushaltslage in Tornesch ist defizitär. Neben einer Senkung der Ausgaben müssen auf der anderen Seite auch die Einnahmen gestärkt werden. Ein Vorschlag der CDU ist es dazu, dass bei allen Dienstleistungen, Beschaffungen und sonstige Einkäufe der Stadt die örtlichen Anbieter zu beteiligen sind.
Mit diesem Vorgehen werden die Einnahmen von Gewerbebetrieben in Tornesch gestärkt und damit in Folge eine höhere Zahlung der Gewerbesteuer an die Stadt.
Die Höhe der zusätzlichen Einnahme bei der Gewerbesteuer lässt sich heute nicht beziffern dennoch sollte auch diese Möglichkeit genutzt werden, um die Einnahmeseite zu erhöhen.
Beschlussvorschlag:
Ab sofort werden sämtliche Dienstleistungen an Tornescher Unternehmen vergeben und Beschaffungen bei Unternehmen vor Ort getätigt, sofern dieses im rechtlichen Rahmen möglich ist. Eine Vergabe an nicht ortsansässige Anbieter ist nur zulässig, wenn die Vergleichsangebote deutlich günstiger sind. Bei Preis- und Leistungsgleichheit sind ortsansässige Anbieter zu bevorzugen.
Über Dienstleitung oder Beschaffungen die von Unternehmen außerhalb von Tornesch in Anspruch genommen werden, ist der Hauptausschuss mit Begründung halbjährlich zu unterrichten.
17.06.2019 Haushaltskonsolidierung | Freiwillige Feuerwehr – Produkte 12600
In 2017 hat der Finanzausschuss und in Folge die Ratsversammlung ein Budget für die Feuerwehr in Höhe von 400.000, - Euro für Anschaffungen ohne ILV und Abschreibung festgelegt. Dieses Vorgehen soll die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Feuerwehr und Selbstverwaltung vereinfachen und wird von der CDU grundsätzlich weiter unterstützt.
Die Feuerwehr Tornesch wird von allen politischen Vertretern hochgeschätzt. Der hohe Ausbildungsstand sowie die Einsatzzeiten verdienen und erfahren höchsten Respekt von den Vertretern der Ratsversammlung. Aus diesem Grund und zur Sicherheit aller Tornescher ist die Feuerwehr in den vergangenen Jahren in Ihrer Ausstattung in einen sehr guten Zustand versetzt worden.
Durch reduzierte Einnahmen bei der Gewerbesteuer ist der Haushalt der Stadt in den vergangenen Jahren defizitär. Eine Verbesserung der Situation ist in den kommenden Jahren nicht zu erwarten. Die CDU schlägt daher vor, den Aufwand bei der Feuerwehr Tornesch zu reduzieren. Dieser Vorschlag zur Reduzierung erfolgt auf keinen Fall aus verminderter Wertschätzung gegenüber der Feuerwehr und seiner Mitglieder, sondern lediglich aus der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung heraus.
Zur Einordnung der Größe einer möglichen Einsparung bei folgendem Beschlussvorschlag am aktuellen Ansatz für 2020: 116.200, - Euro
Beschlussvorschlag:
Ab dem Haushaltsjahr 2020 wird das Feuerwehr Budget für Anschaffung in Höhe von 400.000, - Euro dahingehend gewandelt, dass neben den Anschaffungen sämtliche Aufwendungen die Feuerwehr betreffend in diesem Budget berücksichtigt werden. Einzig ausgenommen sind Aufwendungen für Personal und zukünftig mögliche Neubeschaffungen von Fahrzeugen.
20.05.2019 Attraktiver Spielplatz für Esingen
Auch Kinder, die im historischen Stadtteil Esingen leben, sollten die Möglichkeit haben, einen attraktiven Spielplatz in Wohnortnähe aufsuchen zu können.
In neuen Baugebieten ist der Bau von ansprechenden und zeitgemäßen Spielplätzen ein wesentlicher Teil der Stadtplanung. In Esingen gibt es „nur“ einen Spielplatz an der Ecke Hafenstraße/Alter Schulweg. Dieser bietet eine Doppelschaukel, ein Wipptier und eine rechteckige Sandkiste. Der Spielplatz wird aufgrund der geringen Ausstattung kaum aufgesucht und wenn doch, ist dieser für mehrere Kinder zu klein und bietet damit kaum Möglichkeiten für einen Kindertreffpunkt.
Andere Spielplätze können aufgrund der Lage von Esingen (Landesstraße/Bahntrasse) und der Entfernung von Kindergarten- und Grundschulkindern nicht aufgesucht werden. Der Spielplatz an der Grundschule JSS bietet aufgrund der kurzen Öffnungszeiten keine Alternative.
Wir bitten die Verwaltung daher um folgendes:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, eine attraktivere Gestaltung des Spielplatzes am jetzigen Standort zu prüfen und Vorschläge für eine zeitgemäße Ausgestaltung dem Ausschuss mit Kostenschätzung zu unterbreiten. Aufgrund des knappen Platzangebots am aktuellen Standort wird die Verwaltung weiterhin gebeten, einen alternativen Standort zu finden und planerisch mit einer Kostenschätzung auszugestalten.
25.03.2019 Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Die Verpflichtung seitens des Landes zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wurde mit Beschluss vom 14. Dezember 2017 aufgehoben. Die CDU Tornesch spricht sich dafür aus, zukünftig keine Straßenausbaukosten gemäß der bestehenden Straßenausbausatzung in seiner 5. Nachtragsfassung zu erheben.
Mit der Aufhebung der Beitragspflicht soll eine nicht unerhebliche Entlastung der Grundstückseigentümer erreicht werden. Die bisher subjektiv empfundene Ungerechtigkeit im Zusammenhang mit der Festlegung der Beitragshöhe wird damit beseitig.
Die durch den Wegfall der Beiträge generierten Mindereinnahmen sollen mit Mitteln aus der zu erhöhenden Grundsteuer B sowie aus dem Finanzausgleich des Landes Schleswig-Holstein für Infrastrukturmaßnahmen ausgeglichen werden.
Eine mit dem Wegfall verbundene Konsolidierung des Haushaltes ist zudem gegeben, da es keinen Aufwand mehr für Berechnungen der Anliegerbeiträge, Ausstellung und Versand von Gebührenbescheiden, Nachhalten von Abrechnungen, Mahnwesen oder auch die Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten u.v.m. an Aufwand anfällt.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Stadt Tornesch über die Erhebung von Ausbaubeiträgen wird zum 1. Juli 2019 aufgehoben.
11.02.2019 Öffentliches WLAN in Tornesch
Aktuell sind – nach unserem Kenntnisstand - in öffentlichen Gebäuden (Rathaus, Schulen, Bücherei, etc.) eigene stationäre WLAN-Netze eingerichtet, die nicht untereinander vernetzt sind. Der Zugang zu diesen WLAN-Netzen ist nur für einen bestimmten Personenkreis freigeschaltet und für Personen von außen nur durch einen vorherigen administrativen Aufwand zu nutzen.
Der gesellschaftlichen Wandel mit zunehmender Digitalisierung und Vernetzung benötigt allgemein einen stabilen und zuverlässigen Zugang in das Internet. Die Stadt Tornesch steht zudem im Wettbewerb mit Umlandkommunen als attraktiver Wohnstandort und für Gewerbeansiedelung. Um dem gesellschaftlichen Wandel gerecht zu werden und Tornesch als attraktive, digitale Stadt auch nach außen zu tragen, hält die CDU es für zukunftsorientiert und sinnvoll, die WLAN-Netze in Tornesch auszubauen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
„WLAN-Tornesch“ soll als eigenständiges Projekt geführt werden. Durch die Führung als eigenständiges Projekt soll vermieden werden, dass es zu Insellösungen kommt, wenn an einer Stelle ein WLAN-Zugang benötigt wird.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept „WLAN Tornesch“ zu erarbeiten. Das Projekt „WLAN Tornesch“ wird als eigenständiges, ganzheitliches Projekt, mit dem Ziel WLAN-Spots in sämtlichen öffentlichen Gebäuden (Schulen, Rathaus, Bahnhofsumfeld, Heimathaus, Alte Ahrenloher Schule, Feuerwehren, Vereinsheime, u.a.) anzubieten, geführt. Insellösungen für einzelne öffentliche Gebäude sind auszuschließen. „WLAN-Tornesch“ wird ganzheitlich und zentral gesteuert und soll jederzeit um weitere Standorte erweitert werden können. Der Zugang soll jeweils sowohl intern (Mitarbeiter der Stadt/Ratsmitglieder) als auch für die Öffentlichkeit möglich sein.
Anträge 2018
19.11.2018 Wiedereinführung des Kita-Talers
Jahrelang hat die Stadt Tornesch Eltern, deren Kinder eine KiTa oder anerkannte Tagesmutter besuchen, einkommensunabhängig - jedoch in Abhängigkeit von dem in Anspruch genommenen Betreuungsumfang - mit einem monatlichen Betrag finanziell entlastet. Gegen Ende der letzten Wahlperiode wurde der KiTa-Taler im Elementarbereich hingegen mit der absoluten Mehrheit der SPD im Hauruckverfahren abgeschafft. Zum 1. August sind die Elternbeiträge in den Tornescher Kindertagesstätten erneut gestiegen. Für einen Elementarplatz (acht Stunden Betreuung pro Tag) zahlen Eltern seit dem 1. August 2018 einen monatlichen Beitrag von 304 Euro. Hinzu kommen in der Regel Kosten in Höhe von 58 Euro monatlich für die Teilnahme am Mittagstisch. Bei Nutzung von Früh- oder Spätdiensten fallen weitere Gebühren für die Eltern an.
Tabelle 1: Beispielrechnung für einen Elementarplatz (Alter: 3 bis 6 Jahre)
Ganztagsbetreuung (8Stunden) | 304,- Euro mtl. |
Nutzung des Frühdienstes (30 Minuten) | 18,50 Euro mtl. |
Teilnahme am Mittagstisch | 58,- Euro mtl. |
Summe | 380,50 Euro mtl. |
Der KiTa-Taler im Elementarbereich belief sich zuletzt bei einer Nutzung der Ganztagsbetreuung von acht Stunden pro Tag auf 43 Euro monatlich. Das sind pro Jahr 516 Euro, die dem Haushaltseinkommen der Familien durch den Wegfall des KiTa-Talers fehlen.
Tabelle 2: KiTa-Taler in zuletzt gültiger Fassung im Elementarbereich:
8,0 Std. Betreuung | 43,00 Euro mtl. |
7,5 Std. Betreuung | 41,00 Euro mtl. |
7,0 Std. Betreuung | 39,00 Euro mtl. |
6,5 Std. Betreuung | 36,50 Euro mtl. |
6,0 Std. Betreuung | 34,50 Euro mtl. |
5,5 Std. Betreuung | 32,50 Euro mtl. |
5,0 Std. Betreuung | 30,50 Euro mtl. |
4,5 Std. Betreuung | 28,50 Euro mtl. |
4,0 Std. Betreuung | 26,50 Euro mtl. |
Antragsbegründung
Die monatlichen Gebühren für einen KiTa-Platz sind sehr hoch. Zwar erhalten die Eltern im Gegenzug eine qualitativ gute Kinderbetreuung. Doch gerade bei jungen Familien ist das Haushaltsbudget knapp bemessen. Darüber hinaus stellen sich einige Familien die Frage, ob es wirtschaftlich mehr Sinn ergebe die Kinder selbst zu betreuen anstatt arbeiten zu gehen und von dem zusätzlichen Einkommen die KiTa-Gebühren zahlen zu müssen. Zur Förderung junger Familien plädiert die CDU für eine Wiedereinführung des KiTa-Talers. Da die KiTa-Finanzierung auf Landesebene noch in dieser Legislaturperiode neu geregelt wird und im Zuge dessen eine Reduzierung der Elternbeiträge einhergehen könnte, wird die Wiedereinführung des KiTa-Talers vorerst bis zur Neuregelung der KiTa-Finanzierung befristet.
Gegenfinanzierung
Seit diesem Haushaltsjahr übernimmt der Kreis die vollständigen Kosten für die Buslinie ins Gewerbegebiet Oha (547000.531890), wodurch der Haushalt der Stadt Tornesch um etwa 160.000 Euro netto p.a. entlastet wird. Ein Großteil dieses Betrags soll im Jahr 2019 für die Wiedereinführung des KiTa-Talers verwendet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung befürwortet die Wiedereinführung des KiTa-Talers ab dem Jahr 2019 befristet bis zur Neuordnung der landesweiten KiTa-Finanzierung. Im Rahmen der Haushaltsberatung für das Jahr 2019 wird der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung über den zuständigen Teilhaushalt eine Empfehlung über die Höhe des KiTa-Talers an den Finanzausschuss abgeben.
19.11.2018 Mehr Sitzbänke im Tornescher Stadtgebiet
In einer Gesprächsrunde des CDU Stadtverbandes Tornesch mit Senioren und örtlichen Vereinen aus der Seniorenarbeit wurde uns der Wunsch nach mehr Sitzbänken im Tornescher Stadtgebiet vorgetragen. Zum einen sollen die Sitzbänke zum Verweilen an öffentlichen Orten einladen. Zum anderen sollen die Sitzbänke den Senioren auf dem Weg zum Einkaufen, zu Freunden oder zu Arztbesuchen die Möglichkeit geben, sich kurz zu erholen und ggfs. ihre Tasche abzustellen.
Damit die Bänke tatsächlich genutzt werden, sollten die Bänke nach Wunsch der Senioren nicht zu niedrig sein, sondern möglichst die Höhe eines Stuhls haben. Außerdem wurde der Wunsch nach Gitterbänken aus Metall geäußert, da diese nicht allzu kalt sind, schneller trocknen und im Vergleich zu Holzbänken nicht so anfällig für Vandalismus seien.
Es wurden folgende mögliche Standorte für Sitzbänke genannt:
- Esinger Straße zwischen Esingen und EDEKA
- Wilhelmstraße / Heimstättenstraße
- Jürgen-Siemsen-Straße
- Zwischen Bahnhof und Wachsbleicherweg
- Allgemein mehr Sitzbänke in den Nebenstraßen
- Mehr Bänke auch in den Außen- / Naherholungsbereichen, in Richtung Köster Kuhle sowie im Liether Damm
- Vor Supermärkten u. a. zum Abstellen von Einkäufen
Finanzierungsvorschlag
Für den Seniorenbeirat waren im Jahr 2018 Kosten von insgesamt 3.700 Euro eingeplant (Produkt 331100 542140 Sitzungsgelder, Reisekosten und Tagegelder von 1.200 Euro sowie Produkt 331100 543100 Geschäftsaufwendungen 2.500 Euro). Da es keinen Seniorenbeirat mehr gibt, entfallen diese Kosten für die Folgejahre und sollen für die Finanzierung der Sitzbänke genutzt werden.
Vor der Verwendung von Haushaltsmitteln der Stadt sollte jedoch geprüft werden, inwieweit örtliche Unternehmen Sitzbänke sponsern würden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung beschließt,
a) in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 jährlich mindestens zwei neue Sitzbänke im Tornescher Stadtgebiet aufstellen zu lassen,
b) dem Finanzausschuss zu empfehlen, für die Jahre 2019 bis 2023 jährlich 3.700 Euro für die Aufstellung neuer Sitzbänke bereitzustellen,
c) die Verwaltung zu beauftragen bis zur ersten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung im Jahr 2019 die ersten zwei Standorte für neue Sitzbänke vorzuschlagen.
03.09.2018 Ausbau der Fahrradinfrastruktur
Der Verkehr auf den Straßen von Tornesch nimmt immer weiter zu. Eine Entlastung kann nur durch eine Vielzahl von Maßnahmen, die ineinandergreifen, erreicht werden. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei, die Förderung des Umstiegs auf das Fahrrad. Doch wer mit dem Fahrrad in Tornesch unterwegs ist, muss eine Reihe von Hürden nehmen um an sein Ziel zu gelangen. Am Ziel angekommen, ist häufig festzustellen, dass das Fahrrad nur unsicher und nicht witterungsgeschützt abgestellt werden kann. Um der Fahrt zum Ziel aber auch der dortigen Abstellmöglichkeit eine attraktive Entscheidungsgrundlage als Basis zu legen, schlägt die CDU die folgenden Maßnahmen vor.
Sicheres Queren von Kreuzungsbereichen
In vielen Fällen ist zu beobachten, dass die Fahrer von abbiegenden Kraftfahrzeugen ankommende Radfahrer erst sehr spät bemerken, da die Wahrnehmung der Querung an und in Kreuzungsbereichen oftmals eingeschränkt, schwer einsehbar oder der Blick verstärkt auf den weiteren Autoverkehr gerichtet ist. Um eine frühzeitige Aufmerksamkeit der Autofahrer auf eine mögliche Querung des Kreuzungsbereichs durch Radfahrer zu richten, soll nach unseren Überlegungen der Straßenbelag an den zu querenden Stellen mit roter Farbe in der Fläche auf den Radweg aufmerksam machen.
Diese Maßnahme sehen wir in den Kreuzungsbereichen
Esinger Straße -> Einmündung Bahnhofsvorplatz
Lindenweg - > Einmündung Großer Moorweg
Abstellmöglichkeiten am Bahnhof
Bereits durch eine erste Anfrage der CDU ist durch die Bahn zwischenzeitlich bestätigt worden, dass die abgängige Fahrradabstellfläche in der alten Ahrenloher Straße hinter der Lärmschutzwand saniert/neuausgebaut werden darf. Diese Maßnahme soll nun angeschoben und umgesetzt werden. Baulich soll diese Anlage in Anlehnung an die überdachten Fahrradabstellflächen im Umfeld der Brücke (Hamburger Straße) erfolgen.
Auf dem Bahnhofsvorplatz zwischen dem ehemaligen Bahnhofsgebäude und dem Gastronomie-Pavillon sind die Fahrradständer abgängig. Diese sollen komplett zurückgebaut und durch Anlehnbügel ersetzt werden.
Durchfahrt vermeiden
Auf dem Bahnhofsvorplatz besteht aktuell die Möglichkeit, mit dem Kfz zwischen den Flächen vor der Drogerie Rossmann/Mf. Grande und dem großen Parkplatz über den Fuß- und Radweg hin- und herzufahren. Durch den Autoverkehr von drei Seiten entstehen oftmals gefährliche Situationen die sowohl für Auto- als auch Radfahrer ein Ärgernis bedeuten In einer früheren Planung war vorgesehen, diese Verbindung für Kfz zu schließen. Diese Idee greifen wir nun wieder auf und bitten die Verwaltung mit den Eigentümern Gespräche aufzunehmen um hier durch Findlinge oder bepflanzte Betonkübel die Durchfahrt zu schließen.
Sicheres Fahren im Fußgängerbereich
Vor der Sparkasse stehen Anlehnbügel und ein Baum dazu kommt ein leichter Treppenabsatz und eine schwer einsehbare Hausecke. Um diese Situation zu entschärfen sollen Markierungen auf den Fußwegen aufgebracht werden, die einem Radfahrer signalisieren, wo dieser ohne Gefahr fahren kann.
Beschlussvorschlag:
Ein Beschluss soll nach der Diskussion zu den Maßnahmen gefasst werden.
25.06.2018 Änderung der Beschlusslage zum Seeumfeld in Tornesch am See
Die CDU strebt eine parkartige Entwicklung des Seeumfeldes an. Die Gestaltung soll sich an der Naherholungsqualität orientieren und ein Wohn- und Treffquartier sein. Die Baudichte, die Verkehrsgestaltung und jede gewerbliche Nutzung sollen sich diesem Prinzip unterordnen. Der Baumschulenweg/Ohlenhoff soll weiterhin eine Erschließung des gesamten Baugebiets, inklusive der Zufahrt zu den Supermärkten, ermöglichen.
Nach aktueller Beschlusslage wird der Kfz-Verkehr – als Einbahnstraße – über den Seeplatz vor der Gastronomie geführt. Dieses ist aus Sicht der CDU Fraktion ein Umstand, der einer wirklichen Erholung auf der Fläche entgegensteht. Das Ziel muss sein, den Seeplatz zwischen Gastronomie und See von Kfz frei zu halten, auch um eine Gefahr für Kinder, Senioren und andere Besucher der Freiflächen auszuschließen. (Ergänzend dazu Vorlage 17/247)
Des Weiteren ist nach dem aktuellen Beschluss Stand der Planung, dass die Gastronomie zwingend in Baufeld A untergebracht werden soll. Die CDU Fraktion schlägt vor, die Entscheidung letztlich dem Investor zu überlassen, damit dieser mehr Freiheiten für eine bedarfsgerechte Planung erhält. (Ergänzend dazu Vorlage 17/246)
Beschlussvorschlag:
- Der Beschluss vom 5. Februar 2018 zur Festlegung der Verkehrsführung über den Seeplatz wird aufgehoben.
- Der Beschluss vom 5. Februar 2018 zur Festlegung, dass die Gastronomie nur im Baufeld A untergebracht werden soll, wird aufgehoben.
- Die Verkehrsführung für Kfz erfolgt zwischen Baumschulenweg und Ohlenhoff über den Schäferweg.
- Eine Gastronomie ist im Baufeld A oder B einzuplanen. Ein direkter Zugang zum See muss gegeben sein.
- Die Baufelder A, B und C werden an einen Investor vergeben. Baufeld D kann auch anderweitig vergeben werden.
- Die Bauhöhe in den Baufeldern A, B und C sollte maximal 3 + Staffel haben.
25.06.2018 Änderung der Beschlusslage zum Rechtsabbieger Esinger Straße
Am 8. Mai 2017 hat der Ausschuss dem Bau einer Rechtsabbiegerspur (VO/17/056) auf der Esinger Straße mehrheitlich zugestimmt. Aufgrund der hohen Auslastung möglicher Baufirmen wird sich diese Maßnahme nicht vor 2019 realisieren lassen. Weiterhin hat sich in vielen Gesprächen im Vorfeld der Kommunalwahl gezeigt, dass der Rechtsabbieger in der Bevölkerung nicht unumstritten ist. Insbesondere der Rückbau von Parkraum und das Fällen von Stadtbild verschönernden Bäumen trifft auf Kritik. Zudem ist auch nicht zu vernachlässigen, dass in Tornesch die Überplanung des Stadtzentrums in den kommenden Monaten und Jahren ansteht. Ein Vorgriff auf dieses Vorhaben mit einer deutlichen Verbreiterung der vorhandenen Straße würde einer ganzheitlichen Planung vorgegriffen werden.
Aus den vorgenannten Gründen, schlägt die CDU vor, den Beschluss zum Bau einer Rechtsabbiegerspur zurückzustellen und Maßnahmen zur Umsetzung abzubrechen. Um der Verkehrslage aber dennoch entgegenzutreten, soll die Verkehrsführung angepasst werden.
Die jetzige Spur für den geradeaus und rechtsabbiegenden Verkehr aus Esingen kommend soll als alleiniger Rechtsabbieger geführt werden. Der derzeitige Linksabbieger soll zusätzlich den Verkehr geradesaus in Richtung Heidgraben aufnehmen. Die Streckenführung beider Spuren ist entsprechend deutlich zu kennzeichnen. Der zu diesen Spuren im rückwärtigen Raum gelegene Abbieger auf den Bahnhofsvorplatz ist ggf. anzupassen.
Die Schaltungen der Lichtsignalanlagen auf der Kreuzung sind so zu verbessern, dass der rechtsabbiegende Verkehr aus Esingen kommend auch dann fahren kann, wenn andere Verkehrsarme das Lichtzeichen auf Grün haben, ohne dass eine Gefährdungslage entsteht. Vorzugsweise sollte ein fester „Grünpfeil“ (Zeichen 720) gemäß §37 Abs2.Satz 8 bis 10 StVO installiert werden.
Beschlussvorschlag:
- Der Beschluss vom 8. Mai 2017 wird zurückgestellt, eine Weiterführung der Maßnahme wird ausgesetzt.
- Auf der Esinger Straße ist eine Rechtsabbiegespur so einzurichten (z. Bsp. farbliche Markierungen), dass auf Baumaßnahmen vorläufig verzichtet werden kann.
- Der Geradeausverkehr ist auf die Linksabbiegespur zu führen.
- Die Lichtsignalanlagen im Kreuzungsbereich sind entsprechend anzupassen.
05.02.2018 Umfahrung des Platzbereichs vor der Gastronomie in Tornesch am See
In der aktuellen Diskussion für das Umfeld vom See im Neubaugebiet Tornesch am See wird derzeit eine Lösung favorisiert, die eine Überquerung des Platzbereichs zwischen angedachter Gastronomie und dem See im Baufeld A vorsieht.
Dieses hat zur Folge, dass nach aktuellen Berechnungen 1.600 Fahrzeuge täglich den Platzbereich queren. Diese 1.600 Fahrzeuge bilden eine Gefahr für Kinder, Senioren und allen anderen Torneschern, die diesen Platzbereich für die Erholung und das Zusammenkommen nutzen möchten.
Wir schlagen daher vor, die Umfahrung des Platzbereichs als weitere Planungsgrundlage aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Für die weitere Planung des Umfelds des Sees in Tornesch am See wird für alle Baufelder ausgeschlossen, dass der Kfz-Verkehr über Plätze der Naherholung geführt wird.