Christdemokraten setzen sich für Wiedereinführung des KiTa-Talers ein

15.11.2018

Jahrelang hat die Stadt Tornesch an Eltern, deren Kinder eine KiTa oder anerkannte Tagesmutter besuchen, mit einem monatlichen Betrag finanziell entlastet. Gegen Ende der vergangenen Wahlperiode wurde der KiTa-Taler im Elementarbereich hingegen mit der absoluten Mehrheit der SPD im Hauruckverfahren abgeschafft.

Zum 1. August sind die Elternbeiträge in den Tornescher Kindertagesstätten nun erneut gestiegen. Für einen Elementarplatz (acht Stunden Betreuung am Tag) zahlen Eltern seit dem 1. August 2018 einen monatlichen Beitrag von 304,- Euro. Hinzukommen in der Regel Kosten in Höhe von 58,- Euro monatlich für die Teilnahme am Mittagstisch. Bei Nutzung von Früh- oder Spätdienst fallen weitere Gebühren für die Eltern an.

Der KiTa-Taler im Elementarbereich belief sich zuletzt bei einer Nutzung der Ganztagesbetreuung pro Tag auf 43,- Euro monatlich. Das sind pro Jahr 516,- Euro, die aktuell dem Haushalt einer Familie durch den Wegfall des KiTa-Talers fehlen.

Dazu äußert sich Justus Schmitt wie folgt: „Die monatlichen Gebühren für einen KiTa-Platz sind sehr hoch. Auch wenn die Kinder eine qualitativ gute Betreuung erhalten, kommt dieses im Gegenzug Eltern teuer zu stehen. Hier müssen wir eine Entlastung schaffen.“

Aus Gesprächen mit betroffenen Eltern wissen die Christdemokraten, dass sich einige Familien die Frage stellen, ob es wirtschaftlich mehr Sinn ergebe die Kinder selbst zu betreuen anstatt arbeiten zu gehen und dann vom zusätzlichen Einkommen die KiTa-Gebühren zahlen zu müssen.

Zur Förderung junger Familien plädiert die CDU nun für eine Wiedereinführung des KiTa-Talers.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen soll für das Jahr 2019 nun auf Antrag der CDU der nächste Ausschuss für Jugend und Bildung die Höhe des KiTa-Talers beraten.

Da aktuell geplant ist, die KiTa-Finanzierung auf Landesebene noch in dieser Legislaturperiode neu zu regeln und im Zuge dessen eine Reduzierung der Elternbeiträge zu erwarten ist, soll der KiTa-Taler bis zu dieser Neuregelung befristet werden.