Wir lehnen eine Erhöhung der Hundesteuer auf 120 Euro ab

20.12.2021

Die Tornescher Ampel erhöht nach der Grundsteuer im Jahr 2019 bereits die zweite Steuer in der laufenden Wahlperiode.

In der Tornescher Ratsversammlung am 14. Dezember 2021 haben FDP, Grüne und SPD gegen die Stimmen der CDU entschieden, die Hundsteuer von 48 auf 120 Euro pro Jahr für den ersten Hund, von 72 auf 150 Euro für den zweiten Hund und von 96 auf 186 Euro für jeden weiteren Hund zu erhöhen. Damit vollzieht die Tornescher Ampel nach der Grundsteuererhöhung im Jahr 2019 bereits die zweite Steuererhöhung in der laufenden Wahlperiode.

Besonders bemerkenswert dabei ist, dass die FDP bei der Kommunalwahl 2018 noch mit dem Versprechen angetreten ist, sich für eine Abschaffung der Hundesteuer einzusetzen und nun mit dieser satten Steuererhöhung gegenüber ihren Wählern wortbrüchig wird.

Eine Anhebung der Hundesteuer würde zu Mehreinnahmen in die Stadtkasse führen und eine Reduzierung der Fehlbedarfszuweisung abwenden – rein finanzpolitisch auf den ersten Blick sicherlich eine richtige Entscheidung.

Für die Christdemokraten ist es jedoch weiterhin nicht erkennbar, dass die Kommunalpolitik in Tornesch wirklich nachhaltig an der Haushaltskonsolidierung arbeitet. Gekürzte Positionen in vorangegangen Haushaltsberatungen sind unterjährig entweder „wieder kassiert“ worden oder an anderer Stelle um ein Vielfaches mehr ausgegeben worden. Investitionen werden nicht „spitz“ gerechnet, sondern „großzügig ausgegeben“ wie es sich ergibt. Als Beispiele für diese Investitionen nennen die CDU-Vertreter, dass beim Bau der KiTa Seepferdchen auf ihr Anraten hin, eine Deckelung der Investitionssumme angestrebt werden sollte oder dass der Bau des KiTa-Anbaus im Wachsbleicher Weg aufgrund des Gebäude-Schnitts unwirtschaftlich ist – beide Ansätze wurden jedoch der anderen im Rat vertretenen Fraktionen verworfen.

Für die Christdemokraten ist klar, dass so lange kein wirtschaftliches Handeln im Rahmen des Haushaltes erkennbar ist, keine Steuern erhöht werden und nicht die Hundehalter für die Einnahme in leere Kassen herhalten dürfen. Schließlich sei eine Steuererhöhung in dem Ausmaß nicht vermittelbar, wenn auf der anderen Seite keine ausreichenden Anstrengungen unternommen werden, bei den Ausgaben zu sparen.

„Das Ziel darf es nicht sein, einen Abzug bei den Fehlbedarfszuweisungen vom Land zu vermeiden. Das Ziel muss es sein, gar nicht erst auf Unterstützungsleistungen für klamme Kommunen vom Land angewiesen zu sein“, so Christopher Radon. Er verweist zudem darauf, dass es natürlich ein längerer Weg ist, bis ein Haushalt konsolidiert ist, doch auch ein solcher Weg nach vielen kleinen Schritten erfolgreich begangen sein kann. Er lädt die anderen Fraktionen ein, diesen Weg gemeinsam zu gehen und nicht vor lauter Bequemlichkeit bei Einsparungen die Hände in den Schoß und bei den Einnahmen immer wieder die Hände in den Geldbeutel der Tornescher zu legen.

Zum Hintergrund der Hundesteuer:

Die Hundesteuer wurde in Deutschland erstmals 1809 als seuchenpolizeiliche Maßnahme eingeführt. Sie sollte die Hundeanzahl und dadurch die Tollwutgefahr verringern. Die Hundesteuer wird heute pro gehaltenen Hund als Jahressteuer erhoben. Die Hundesteuer ist eine direkte Steuer (Steuerpflichtiger und Steuerträger ist der Hundehalter) und fließt direkt den Gemeinden zu. Sie diente ursprünglich zum einen der Begrenzung der Hunde im Gemeindegebiet, zum anderen stellt sie in Zeiten leerer Gemeindekassen durchaus ein Instrument der Einnahmenbeschaffung dar. (Quelle: Steuerberaten.de) Für die CDU ist jedoch derzeit weder die Gefahr eines Tollwutausbruchs noch das Erfordernis die Anzahl an Hunden in Tornesch zu begrenzen erkennbar.